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Unter der Ressource „Arbeit“ werden Beschäftigungsmöglichkeiten in vielfältigen Tätigkeitsbereichen (wie z.B. Garten-/Feldarbeiten, Forstarbeiten, Mithilfe in der Tierversorgung etc.) verstanden. Es sollte die Möglichkeit bestehen, diese an den individuellen Bedarf der Menschen anzupassen.

Bei allen Tätigkeitsbereichen bedarf es einer Arbeitsanleitung. Dazu bedarf es einer oder mehrerer Personen, welche Rahmenstrukturen und Aufgabenbereiche - ggf. täglich - vorgeben und begleiten. Die Arbeitsanleitung unterscheidet sich je nach Zielgruppe und Tätigkeit in Umfang bzw. Intensität.

Grundsätzlich muss eingeplant werden, dass es im Bereich Arbeit innerhalb der Sozialen Landwirtschaft immer zu Leistungsschwankungen je nach körperlichem und emotionalem Zustand kommen kann.

Grundsätzlich muss eingeplant werden, dass es im Bereich Arbeit innerhalb der Sozialen Landwirtschaft immer zu Leistungsschwankungen je nach körperlichem und emotionalem Zustand kommen kann.

Hierunter werden soziale bzw. therapeutische Fachkräfte verstanden. Für den Bereich Ausbildung können dies auch landwirtschaftliche Fachkräfte mit Meistertitel bzw. landwirtschaftliche Fachkräfte mit Weiterbildungen in Bereichen der Erlebnispädagogik, Bauernhofpädagogik etc. sein.

Hier finden sich Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche auf dem landwirtschaftlichen Betrieb, wie etwa Lernort Bauernhof, aber auch Möglichkeiten zu Ausbildung und Praktika.

Hierbei muss mit dem Aufenthalt auf dem landwirtschaftlichen Betrieb ein bestimmtes pädagogisches / therapeutisches Ziel verfolgt werden, dazu braucht es (je nach Modell) soziale und/oder therapeutische Fachkräfte.

Ungenutzte Bausubstanz kann als Wohnraum vermietet werden. Während die Arbeit mit körperlich beeinträchtigten Menschen oder Senioren eine barrierefreie Gestaltung erfordert, können bei der Arbeit mit Jugendlichen bspw. auch gut ausgebaute Bauwagen genutzt werden.

Betreuung ist an dieser Stelle als Abgrenzung zu einer reinen „Vermieterrolle“ von Wohnflächen zu verstehen und umfasst eine erzieherische, pflegerische und/oder therapeutische Begleitung.

An dieser Stelle werden unter „Fachkräften“ ausschließlich anerkannte sozialpädagogische, erzieherische oder pflegerische Fachkräfte verstanden.

Als „soziale Träger“ sind an dieser Stelle die freien Wohlfahrtsverbände aber auch eigenständige gemeinnützige Vereine und Stiftungen zu verstehen. Für einige Modelle ist die Kooperation mit einem sozialen Träger aus rechtlicher und fachlicher Sicht unerlässlich.