Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (MAG)

1. Kurze Beschreibung des Modells

Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (MAG) sind ein Arbeitsförderungsinstrument für Ausbildungssuchende und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitssuchende sowie Arbeitslose. Teilnehmende an Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung werden an den Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt sowie an ein selbstständiges Arbeiten herangeführt (§45 SGB II). Im Rahmen solcher Maßnahmen werden zum Beispiel Fremdsprachenkurse oder Bewerbungstrainings angeboten. Meistens sind es freie Träger, welche diese Maßnahmen durchführen. Aber auch ein landwirtschaftlicher Betrieb kann eine betriebliche Maßnahme von maximal 6 Wochen, in Ausnahmefällen von bis zu 12 Wochen (§45 Abs. 8 SGB III) anbieten. MAG sind folglich ein Rechtsrahmen, innerhalb dessen ein betriebliches Praktikum oder Probearbeiten erfolgen kann.

Zielgruppe:

zusätzliche Arbeitskraft:

Anstellungsverhältnis:

Verbindung zur Landwirtschaft:

pädagogische Qualifikation:

Begleitung von außen:

Finanzierung:

2. Was gilt es zu beachten?

  1. Allerdings sind Geflüchtete aus sicheren Herkunftsländern von diesem Programm ausgeschlossen.
  1. Das bedeutet, dass der Anbieter, der Träger der Maßnahme (MAT) eine Zertifizierung nach AZAV besitzen muss. Zusätzlich muss die Maßnahme zugelassen sein. Um Bildungsträger zu werden, sind verschiedene Bedingungen notwendig, z. B. ein funktionierendes Qualitätsmanagement und die Auswahl fachlich und pädagogisch geeigneter Dozenten, die als Jobcoach arbeiten.

3. Voraussetzungen, welche Sie als Landwirt*in, die Hofbewohner*innen und die Struktur des Betriebes mitbringen sollten

4. Finanzierungsmöglichkeiten

5. An wen kann ich mich wenden?