Unter einem Bauernhof-Kindergarten ist die dauerhafte Einrichtung eines Kindergartens auf einem landwirtschaftlichen Betrieb/Bauernhof zu verstehen. Die Öffnungszeiten des Bauernhofkindergartens entsprechen denen eines normalen Kindergartens und die Kinder werden ebenso von pädagogischen Fachkräften betreut. Täglich bis mehrmals die Woche werden die Kindergruppen in die Tagesabläufe des Betriebes eingebunden. Die Kinder besuchen den landwirtschaftlichen Betrieb demnach nicht nur, vielmehr ist der Kindergarten dauerhaft auf diesem angesiedelt. Ziel ist es, dass die Kinder mit allen Sinnen lernen, entdecken und forschen können. In der Praxis bedeutet dies, die Kinder u.a. in Tätigkeiten wie das Füttern, das Pflanzen und das Ernten mit einzubeziehen.
Zielgruppe:
Kindergartenkinder
zusätzliche Arbeitskraft:
nein
Anstellungsverhältnis:
nicht zwingend, je nachdem wie der Betrieb und der Bauernhofkindergarten sich in ihrer Struktur organisiert haben
Verbindung zur Landwirtschaft:
der landwirtschaftliche Betrieb als Ort für Erlebnislernen und mit den natürlichen Kreisläufen leben
Einbeziehung der Kinder in täglichen Aufgaben
pädagogische Qualifikation:
für den Bauernhofkindergarten bedarf es entsprechender Qualifikationen, diese muss aber nicht zwingend durch den/die Landwirt*in abgedeckt sein
Begleitung von außen:
nicht zwingend
Finanzierung:
Vermietung der Räumlichkeiten
öffentliche Mittel
Selbstzahlerbeitrag der Eltern
2. Was gilt es zu beachten?
Um einen Kindergarten zu gründen, ist eine pädagogische Konzeption und eine Betriebsgenehmigung, nach §45 SGB VIII, notwendig.
Ein Antrag auf eine Betriebserlaubnis muss einen Geschäftsplan beinhalten, welcher Informationen zum Aufbau und Struktur, der fachlichen Umsetzung, Alter und Einzugsgebiet der zu erreichenden Kinder, pädagogische Ziele und Grundlagen, sowie zu der allgemeinen Strukturierung des Kindergartens (Öffnungszeiten, Tagesablauf, Versorgung usw.) enthält.
Dadurch soll eine Mindestanforderung für die Betreuung der Kinder gewährleistet werden.
Rechtlich werden Bauernhofkindergärten häufig als Waldkinder- oder Naturkindergarten geführt, da dessen gesetzliche Rahmenbedingungen (Raum- und Ausstattungsbedarf) bei diesen weniger streng sind.
Der Kindergarten ist am besten als eingetragener Verein (e.V.) zu führen - gesetzliche Grundlage: §§21 – 79 SGB VIII. Eine Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt ist vorteilhaft (Befreiung von der Kapitalerwerbssteuer, der Erhalt von Spenden ist möglich, sowie die Ausstellung von Spendenquittungen).
Es hat sich erwiesen, dass es sinnvoll ist, die Trägerschaft des Kindergartens vom landwirtschaftlichen Betrieb abzukoppeln.
Ein entsprechender Versicherungsschutz (Gewerbeversicherung) ist unerlässlich.
3. Voraussetzungen, welche Sie als Landwirt*in, andere Hofbewohner*innen und die Struktur des Betriebes mitbringen sollten
Pädagogische Fachkräfte:
Die Betreuung der Kinder müssen pädagogische Fachkräfte (v.a. staatlich anerkannte Erzieher*innen) übernehmen.
Lage des Hofes:
Für die Lage des Hofes ist eine Stadtnähe vorteilhaft. Günstig ist ebenso eine Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
Möglichkeiten der aktiven Teilhabe für die Kinder:
Es ist vorteilhaft, wenn der Betrieb den Kindern vielfältige Möglichkeiten zur Mithilfe anbieten kann. Zum Beispiel kann die Fütterung von Kühen, Schweinen oder Hühnern den Kindern eine aktive Teilhabe ermöglichen. Auf dem Feld können die Kindern dabei helfen Kartoffeln zu legen, Steine oder Kartoffelkäfer zu sammeln.
Speziell ausgestaltete Räumlichkeiten:
Auf dem Hof müssen sich entsprechende Räumlichkeiten für den Kindergarten finden lassen.
Freude und Akzeptanz aller Hof-Mitbewohner*innen:
Selbstverständlich müssen ebenso alle Hofbewohner*innen Spaß und Freude (mindestens Akzeptanz) für die Anwesenheit einer (womöglich sehr lebendigen) Kindergruppe haben und evtl. bereit sein bei den Aktivitäten mit den Kindern zu unterstützen.
4. Finanzierungsmöglichkeiten
Für eine öffentliche Förderung muss die Organisation über einen Träger ablaufen. Diese Träger können Kirchen, die großen Träger der freien Wohlfahrtspflege oder ein extra dafür gegründeter Verein, sein. Die öffentlichen Mittel gehen dann an den Träger des Bauernhofkindergartens. Voraussetzung ist ein festgestellter Bedarf an Kindergartenplätzen in der Region.
Die Räume werden an den Träger (bzw. den Kindergarten als Verein) vermietet.
Bei entsprechender Fachqualifikation können Sie oder weitere Bewohner*innen des Hofes bei dem Kindergarten eine Anstellung finden.
Die Finanzierung läuft neben den öffentlichen Mitteln vor allem über einen Selbstzahlerbeitrag der Eltern.
Die Räumlichkeiten könnten - aus Gründen der Wirtschaftlichkeit - auch außerhalb der Kindergartenzeit für weitere Angebote (z. B. erlebnispädagogische Angebote) genutzt oder vermietet werden. Dazu braucht es eine entsprechende Nutzungsvereinbarung im Mietvertrag.
5. An wen kann ich mich wenden?
Um eine Betriebserlaubnis zu erlangen, wenden Sie sich mit einem fertigen Geschäftsplan inklusive einem pädagogischen Konzept an das zuständige Jugendamt.
Die speziellen Bedingungen für die Erteilung einer Betriebserlaubnis in Thüringen finden Sie hier.
Bundesweit und speziell im Themenfeld „Bauernhofkindergarten bzw. Lernort Bauernhof“ agiert die Bundesarbeitsgemeinschaft Lernort Bauernhof e.V.