Die Soziale Landwirtschaft kann auch mit einem Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) oder dem Bundesfreiwilligendienst (BFD) verbunden werden. Diese Dienste sind eine Möglichkeit, Ehrenamtliche für mehrere Monate bis zu einem Jahr auf Ihrem landwirtschaftlichen Betrieb mit einzubinden. Die Freiwilligen unterstützen den Betrieb und erhalten im Gegenzug ein Taschengeld und pädagogische Begleitung sowie Bildungstage. Für Menschen mit besonderem Förderbedarf und entsprechend höheren Betreuungsaufwand, können gegebenenfalls höhere Zuwendungen beantragt werden.
Zielgruppe:
Jugendliche bis 26 Jahre (FÖJ)
je nach Bundesland ab 15/16 Jahren (BFD)
Menschen in der Orientierungsphase
mögliche Anzahl:
je nach Kapazität des Betriebes
zusätzliche Arbeitskraft:
ja - aber eher unterstützend und der Einsatz darf keine reguläre Arbeitskraft ersetzen
Anstellungsverhältnis:
ja
Verbindung zur Landwirtschaft:
Die Menschen im BFD oder FÖJ können den Betrieb in seinen Aufgaben unterstützen, sind aber oft nicht in dem Bereich ausgebildet oder haben noch gar keine bis wenig Erfahrung.
pädagogische Qualifikation:
nicht notwendig
Begleitung von außen:
Es gibt bisher vereinzelt Freiwlligendienstleistende mit Behinderung bzw. Beeinträchtigung, die eine Assistenz für den Dienst bewilligt bekommen haben.
Finanzierung:
Bundesmittel und Mittel der Einsatzstelle
Der Betrieb als Einsatzstelle zahlt den Freiwilligen ein monatliches Taschengeld und Sozialversicherung.
2. Was gilt es zu beachten?
Die Dienstzeit pro Woche beträgt bei Freiwilligen unter 27 Jahren in der Regel 40 Stunden.
Für einige Menschen mit einem besonderen Unterstützungsbedarf kann diese Arbeitszeit zu hoch sein. Im begründeten Ausnahmefall ist Teilzeit auch für jüngere Freiwillige möglich.
Freiwillige über 27 Jahren (sogenannte „Ältere“) können einen Teilzeitdienst mit mindestens mehr als 20 Stunden pro Woche leisten.
3. Voraussetzungen, welche Sie als Landwirt*in, die Hofbewohner*innen und die Struktur des Betriebes mitbringen sollten
Die Kriterien für ein Freiwilliges Ökologisches Jahr können durch die meisten nachhaltig wirtschaftenden Landwirtschaftsbetriebe erfüllt werden, da diese auch einen Beitrag zum Natur- und Umweltschutz leisten.
Beim BFD muss der Betrieb als eine gemeinwohlorientierte (bestenfalls gemeinnützige) Einrichtung anerkannt sein.
Der Einsatz von Freiwilligen muss arbeitsmarktneutral erfolgen, d.h. er darf keine reguläre Beschäftigung ersetzen oder verdrängen.
Bei beiden Diensten braucht es Freude an der Arbeit mit (jungen)Menschen und die Bereitschaft zu einer fachlichen Begleitung der Freiwilligen.
Die Freiwilligen kommen in der Regel ohne landwirtschaftliches Vorwissen auf den Betrieb.
In Ihrem Betrieb (als Einsatzstelle) braucht es daher Mitarbeiter*innen, welche Zeit und Lust haben, die Aufgaben für die Freiwilligen zu planen, zu begleiten sowie entsprechende Kompetenzen zu vermitteln.
4. Finanzierungsmöglichkeiten
Freiwilligendienste finanzieren sich aus Bundesmitteln und Mitteln der Einsatzstelle.
Beim FÖJ in Thüringen können unter bestimmten Bedingungen noch Landesmittel hinzukommen. Siehe: Thüringen Jahr (https://www.gfaw-thueringen.de/cms/?s=gfaw_esf_aktuell&pid=14&fid=7&)
Der Betrieb als Einsatzstelle zahlt den Freiwilligen ein monatliches Taschengeld.
Die Taschengeldhöhe ist abhängig von der Dienstart. Je nach Dienst kommen weitere monatliche Kosten auf die Einrichtungen zu, z. B. zur anteiligen Finanzierung der Seminare und der Begleitung durch den Träger.
Auch die Sozialversicherung übernimmt der Betrieb.
Unterkunft und Verpflegung kann von der Einsatzstelle zusätzlich gestellt werden.
5. An wen kann ich mich wenden?
In der Regel wird das FÖJ in Zusammenarbeit mit einem Träger umgesetzt.
Für den BFD gibt es die Möglichkeit, mit einem Träger zusammenzuarbeiten oder sich ohne Träger direkt dem Bundesamt zuzuordnen.
Eine Übersicht über alle FÖJ-Träger in Deutschland, bei denen man sich als Einsatzstelle
Die Übersicht zu Trägern in Thüringen finden Sie hier.
Über den Bundesfreiwilligendienst informiert die Website
Sie können sich gern an Ihren Dachverband (z. B. den Paritätischen, Diakonie, etc) wenden. Alle Wohlfahrtsverbände sind Träger von Freiwilligendiensten.