Duale Ausbildung für Menschen mit Beeinträchtigungen
1.Kurze Beschreibung des Modells
Die duale Ausbildung in der Landwirtschaft steht auch Menschen mit besonderem Förderbedarf offen. Sofern ein Ausbildungsvertrag für die Vollausbildung geschlossen wird, können verschiedene inhaltliche und finanzielle Hilfen in Anspruch genommen werden (s.u.). Sie kann außerdem beispielsweise auch mit Wohnformen, wie dem betreuten Einzelwohnen kombiniert werden.
Für Menschen, denen der Zugang zu einer Vollausbildung nicht möglich ist, gibt es außerdem die Möglichkeit eine „theoriereduzierte Ausbildung“ anzustreben, die ja nach Bundesland Fachwerker*in, Fachpraktiker*in o.ä. heißen ( die sogenannten 66er Berufe, nach dem § 66 im Berufsbildungsgesetz). Dies ist einerseits auf Betrieben möglich, wenn bei Bedarf Unterstützung durch eine Person mit „rehaspezifischer Zusatzausbildung“ unterstützen kann, andererseits außerbetrieblich in sogenannten Berufsbildungswerken. Auch die 66 er Ausbildungen sind duale Ausbildungen mit Besuch der Berufsschule für die die üblichen Ausbildungsbeihilfen etc. in Anspruch genommen werden können, wenn sie betrieblich stattfindet.
Zielgruppe:
Menschen mit Beeinträchtigungen
zusätzliche Arbeitskraft:
Ausbildungsverhältnis
Anstellungsverhältnis:
ja
Verbindung zur Landwirtschaft:
Landwirtschaft als Arbeitsfeld
pädagogische Qualifikation:
Nein, der Betrieb muss ein Ausbildungsbetrieb sein
Begleitung von außen:
ja, wenn notwendig (z.B. eine persönliche Assistenz)
Finanzierung:
Die Finanzierung muss immer ganz individuelle geprüft werden, denn je nach Art der Beeinträchtigung gibt es ganz unterschiedliche Formen der Gestaltung bzw. auch der Ansprechpartner*innen.
2. Was gilt es zu beachten?
Einer mehrjährigen Ausbildung sollte im jeden Fall eine umfassende Berufsorientierung vorangestellt werden, damit sich die Jugendlichen auch für eine Ausbildung entscheiden, welche ihren Interessen entsprechen.
Geflüchtete Menschen können in der Regel nach drei Monaten Voraufenthaltsdauer in Deutschland mit einer Ausbildung beginnen.
Ausnahmeregelungen gelten für Geduldete, Personen aus sicheren Herkunftsländern oder Jugendliche in Aufnahmeeinrichtungen.
Eine Hinführung an die Ausbildung, den Ausbildungsbetrieb und den Ausbildungsberuf, könnte durch eine Einstiegsqualifizierung möglich sein
3. Voraussetzungen, welche Sie als Landwirt*in, die Hofbewohner*innen und die Struktur des Betriebes mitbringen sollten
Es bedarf einer Anerkennung als Ausbildungsbetrieb.
Der Ausbildungsbetrieb muss eine „Ausbildereignung“ vorweisen, (ist z.B. häufig Element der Meisterschule).
4. Finanzierungsmöglichkeiten
Es gibt die Möglichkeiten Ausbildungsbegleitende Hilfen in Anspruch zu nehmen (insbesondere dann wenn Probleme in der Berufsschule vom kognitiven Verständnis vorliegen).
Die Finanzierung muss immer ganz individuelle geprüft werden, denn je nach Art der Beeinträchtigung gibt es ganz unterschiedliche Formen der Gestaltung bzw. auch der Ansprechpartner*innen.
Menschen, welche die Voraussetzungen für die Aufnahme in eine WfbM erfüllen* und alternativ in eine reguläre Ausbildung ( Vollausbildung oder 66er) starten, können auf diesem Weg das Budget für Ausbildung in Anspruch nehmen.
Das Budget für Ausbildung umfasst die Ausbildungsvergütung( bis zur vollen Höhe) und die Aufwendungen für die wegen der Behinderung erforderliche Anleitung und Begleitung am Ausbildungsplatz und in der Berufsschule.
Das bedeutet eine Anleitung und Begleitung am Ausbildungsplatz und in der Berufsschule, wie sie für die jeweiligen Behinderungen erforderlich sind, z.B. eine persönliche Assistenz. Diese Assistenz kann je nach individueller Anforderung auch von nicht pädagogisch qualifizierten Menschen vom Team des Betriebes übernommen werden, die dafür die entsprechende Vergütung erhalten. Die Leistung wird längstens bis zum erfolgreichen Abschluss der Ausbildung erbracht. Im Budget für Ausbildung greifen die üblichen Ausbildungsbeihilfen dagegen nicht.
Laut § 61a Abs. 1 SGB IX erhalten Menschen mit Behinderungen ein Budget für Ausbildung, wenn sie Anspruch auf Leistungen im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich haben (§ 57 SGB IX) und bei einem privaten oder öffentlichen Arbeitsgeber ein sozialversicherungspflichtiges Ausbildungsverhältnis in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder in einem Ausbildungsgang nach § 66 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) oder § 42m der Handwerksordnung (HwO) eingehen. Dies umfasst anerkannte Ausbildungsgänge, als auch Fachpraktiker/innen-Berufe, die eine theoriegeminderte Ausbildung mit dem Fokus auf die fachpraktischen Ausbildungsinhalte aufweisen.
Generell haben Azubis Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), wenn sie den Lebensunterhalt nicht vom Ausbildungsentgelt bestreiten können. Dies ist unabhängig von Behinderung oder Förderbedarf. Berufsausbildungsbeihilfe wird generell bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt und kann hier berechnet werden: http://babrechner.arbeitsagentur.de/
Bei Problemen mit dem theoretischen und/oder praktischen Unterrichtsstoff, können die sog. ausbildungsbegleitenden Hilfe (abH) in Anspruch genommen werden. Darüber werden nicht nur Nachhilfe und Unterstützung bei der Prüfungsvorbereitung, sondern auch Hilfe bei der Bewältigung von Alltagsproblemen vermittelt. abH bieten verschiedene Bildungsträger an. Informationen bei Bundesagentur für Arbeit vor Ort.
In vielen Ländern gibt es parallel weitere Initiativen, in denen z.B. ehrenamtlich Ausbilder*innen und Azubis begleitet werden ( „erfolgreich ausbilden“ ) bei Konflikten, Schwierigkeiten mit dem Lernstoff etc.
Zudem gibt es die Möglichkeit einer Assistierte Ausbildung nach §130 SGB III sowie §16 Abs. 1 SGB II i.V.m. §130 SGB III/2015 (AsA) für förderungsbedürftige * junge Menschen.
Die Teilnehmer*innen und deren Ausbildungsbetriebe können während einer betrieblichen Berufsausbildung (ausbildungsbegleitende Phase) durch Maßnahmen der Assistierten Ausbildung mit dem Ziel des erfolgreichen Abschlusses der Berufsausbildung unterstützt werden.
Dabei wird der Betreib in administrativen und methodischen Fragen begleitet,
die Auszubildenden nach Bedarf individuelle unterstützt durch Stütz- und Förderunterricht, Beratungsangebote und Einzelfallhilfen.