Die Gartentherapie bezeichnet die bewusste und geplante Beteiligung von Menschen in Sinne von Klient*innen oder Patient*innen an gärtnerischen Tätigkeiten. Das Wirken und Sein im Garten kann heilsame und therapeutische Effekte haben. Um diese Erfahrungen zu ermöglichen, können Teile einer Gärtnereien genutzt werden, um sogenannte Therapiegärten anzulegen.
Dies sind Gärten, welche speziell für die Bedürfnisse für Menschen in einem therapeutischen Kontext angelegt werden/wurden. Hier werden die Pflanzen, Tiere und der Ort und somit Natur als Medium genutzt. In diesen Gärten/Bereichen, sollte demnach kein Produktivitätsdruck herrschen – vielmehr können durch spezielle Angebote für Erwachsene mit Beeinträchtigungen oder Suchterkrankungen, für Kinder oder auch ältere Menschen umgesetzt werden. Der Garten spricht viele Sinne an, bietet Entspannung und kann aktiv gestaltet werden.
Häufig werden Gärten an soziale oder pflegende Einrichtungen angebunden, sodass die Bewohner*innen oder Nutzer*innen den Garten sehr schnell und einfach erreichen. Seltener wird ein Therapiegarten auf einem wirtschaftenden, landwirtschaftlichen Betrieb angelegt.
Zielgruppe:
Menschen mit Beeinträchtigungen
zusätzliche Arbeitskraft:
nein
Anstellungsverhältnis:
nein
Verbindung zur Landwirtschaft:
heilender/ therapeutischer Wert der Arbeit mit Natur, Pflanzen usw.
natürlicher Jahresrhythmus
pädagogische Qualifikation:
ja
Begleitung von außen:
nein, nicht zwingend
Finanzierung:
abhängig von Zielgruppe und Modell
2. Was gilt es zu beachten?
Ein Garten ist kein Therapieersatz, sondern funktioniert als Medium und Raum der Therapie. Und so bedürfen diese Gärten einer therapeutischen Begleitung.
Es braucht demnach einen (Garten-) Therapeuten, welcher diesen Garten personalisiert und der das, was mit dem Garten erreicht werden soll, gezielt vermittelt.
Die erwarteten Wirkungen, wie die Stimulierung von Körperfunktionen oder eine Verbesserung der Konzentrationsfähigkeit, werden auf Grundlage diagnostischer Informationen geplant und als Therapieziele formuliert.
Die Ausgangsposition des/der Landwirt*in/ Gärtner*in sollte die sein, sich zu fragen welches therapeutische Potenzial der vorhandene Garten hat und für welche Zielgruppe dieser angelegt bzw. gestaltet werden soll.
Beispielsweise ist für Menschen mit Depressionen einen eher fein strukturierten Garten empfohlen; für Menschen mit Suchterkrankungen kann der Garten wiederum auch anstrengendere Tätigkeiten bieten.
Gartentherapeutische Angebote werden nicht verordnet, sondern funktionieren auf Basis von Interesse, Neugierde und gegenseitiger Einladung.
Sie stellen häufig kein eigenständiges Angebot dar.
Sie lassen sich vielmehr als Zusatzangebote z.B. zu einer heilpädagogischen Wohngruppe auf einem landwirtschaftlichen Betrieb etablieren: Es sind vielfältige Möglichkeiten denkbar wie gartentherapeutische Angebote in andere Modelle integriert werden können.
Wichtig ist es ebenso, rechtzeitig Überlegungen zu treffen, welche Klienten sich bestimmten Wettereinflüssen aussetzen können und welche Vorkehrungen aufgrund von körperlichen Voraussetzungen getroffen werden sollten.
3. Voraussetzungen, welche Sie als Landwirt*in, die anderen Hofbewohner*innen und die Struktur des Betriebes mitbringen sollten
Sie als Landwirt*in bzw. diejenigen Mitarbeiter*innen/Hofbewohner*innen, welche diese Angebote anbieten möchten, benötigen eine therapeutische (Ergotherapie, Psychotherapie, Sozialtherapie) oder sozialpädagogische Ausbildung und spezifische Kenntnisse im gärtnerischem Tun.
Weiterhin gibt es spezielle Weiterbildungen im Bereich der Gartentherapie.
Diese sind bislang nicht staatlich anerkannt und demnach nicht verpflichtend. Sie können aber die Qualität und Außenwirkung des Angebotes verbessern.
Die Struktur des Gartens bzw. die Flächen einer Gärtnerei, welche für die Arbeit mit Menschen Anwendung finden soll, sollten von der Gestaltung und Pflanzung her den Bedürfnissen der jeweiligen Zielgruppe entsprechen.
Mit der Möglichkeit des gemeinsamen Kochens der Ernte, schließt sich der Kreis von der Saat bis zu dem Gericht auf dem Teller. Hierbei lassen sich Ernährungsgewohnheiten aufbrechen und neue Rezepte gemeinsam ausprobieren.
Die gemeinsame Ernte und das gemeinsame Essen sind sowohl für Kinder als auch für Erwachsene häufig eine gemeinschaftsförderliche, sinnliche Erfahrung.
4. Finanzierungsmöglichkeiten
Gartentherapeutische Angebote, welche an stationäre Einrichtungen angegliedert sind, werden häufig nicht extra finanziert. Diese gründen sich vielmehr auf dem Engagement des Einrichtungsleiters, welcher sich für vielfältige Angebote und Teilhabemöglichkeiten der Bewohner*innen einsetzt.
Menschen mit Beeinträchtigungen und/oder Pflegegraden, welche für sich entscheiden, dass die Arbeit und das Sein im Garten einen positiven Effekt haben, können diese Angebote über das Persönliche Budget oder den Entlastungsbetrag (§45 SGB XI) des Niedrigschwelligen Betreuungsangebotes bezahlen.
Ansonsten können gartentherapeutische Angebote mit den vielfältigen Möglichkeiten der anderen Modelle kombiniert werden bzw. über dessen Möglichkeiten mitfinanziert werden.
5. An wen kann ich mich wenden?
IGGT – Internationale Gesellschaft für Gartentherapie (Bieten auch Weiterbildungen an)
GGuT: Gesellschaft für Gartenbau und Therapie (Bieten Weiterbildungen und Tagungen an)