Bei diesem Modell handelt es sich um ein ambulantes Angebot (d.h. für ein paar Stunden am Tag). Senior*innen und pflegebedürftige Menschen kommen am Vor- und Nachmittag in die Tagespflege, um gemeinsam zu essen, sich zu unterhalten und zu lachen, um dadurch evtl. einem eher tristen Alltag und Einsamkeit entgegenzuwirken. Auch bei den Angehörigen von geistig beeinträchtigten, älteren Menschen (zum Beispiel mit dementiellen Erkrankungen) ist dieses Modell beliebt. Ziel dieses Modells ist es v.a. Gesellschaft zu ermöglichen und Unterstützung bei der Bewältigung des Alltages zu gewähren. Der größte Vorteil für die Senior*innen ist die allabendliche Heimkehr in die vertrauten vier Wände. Dadurch können die pflegenden Angehörigen entlastet werden. In der Realität wohnen allerdings immer mehr Menschen aus verschiedenen Gründen allein, sind jedoch nicht mehr autark.
Eine Seniorentagespflege kann von einem privaten Träger, einer Privatperson oder einem anerkannten ambulanten Dienst angeboten werden. Zu beachten ist, dass die personellen (z.B. leitende Pflegefachkraft) und räumlichen Voraussetzungen zur Anerkennung gewährleistet sind.
Ein landwirtschaftlicher Betrieb wird die personellen Voraussetzungen in der Regel durch eine Kooperation gewährleisten.
Ab Pflegegrad II werden Pflege- und Fahrtkosten zum Großteil von der Pflegekasse übernommen.
Zielgruppe:
Senior*innen, pflegebedürftige Menschen
zusätzliche Arbeitskraft:
nein
Anstellungsverhältnis:
nein
Verbindung zur Landwirtschaft:
der landwirtschaftliche Betrieb, als Ort für Betreuung, Gemeinschaft, Aufenthalt und gemeinsames Erleben
pädagogische Qualifikation:
nein
Begleitung von außen:
Zusammenarbeit mit einem Träger erforderlich
Finanzierung:
die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten (ein Kostensatz muss mit dem Träger ausgearbeitet werden)
Was gilt es zu beachten?
Eine Tagespflege benötigt eine Zulassung und demnach ein entsprechendes Konzept. Dieses sollte Angaben über Räumlichkeiten und deren Ausstattung beinhalten. Des Weiteren sollten hier auch mögliche Angebote für Aktivitäten und Beschäftigungen aufgezählt sein.
Falls dies nicht die Nachbarn oder Angehörige übernehmen, braucht es ggf. einen Fahrdienst für bspw. ältere, isoliert lebende Menschen.
Häufig gehört eine Mittagsversorgung zu den Angeboten.
Ein gemeinsames Kochen wird häufig auch sehr gerne angenommen.
Bitte hierbei Bestimmungen zur Lebensmittelhygiene und Infektionsschutz beachten.
Ein Tagesablauf auf Ihrem Betrieb könnte z.B. von 8:00 – 16:00 so ablaufen: Frühstück, Betreuung und Beschäftigung (z.B. Freiwillige Mithilfe bei leichten landwirtschaftlichen oder leichten Gartenarbeiten bzw. Schaffung von Beobachtungsmöglichkeiten), Mittagsruhe (falls gewünscht), Kaffee und Kuchen, ggf. am Nachmittag Ausflüge oder Spaziergänge, Abendimbiss.
3. Voraussetzungen, welche Sie als Landwirt*in, die Hofbewohner*innen und die Struktur des Betriebes mitbringen sollten
Auf dem Betrieb sollten bestenfalls folgende Räumlichkeiten eingerichtet werden:
Ein großer Aufenthaltsraum, in dem die Mahlzeiten eingenommen werden und Gesellschaftsspiele stattfinden – besonders schön ist es, wenn von diesem Raum aus das Hofleben etwas beobachtet werden kann.
In diesem integriert oder extra sollte sich ein Ruheraum befinden, welcher beispielsweise mit Fernseher, Musikanlage ggf. Musikinstrumente ausgestattet ist, sodass in geselliger Runde im Sessel oder auf dem Sofa beisammen gesessen werden kann.
Evtl. bedarf es auch eines weiteren Ruheraums, in welchem ausschließlich Sessel für die Mittagsruhe stehen.
Eine behindertengerechte Toilette mit Haltegriffen und reichlich Platz. Diese sollten ebenfalls mit einer Klingelanlage ausgestattet sein, sodass das Personal um Hilfe gerufen werden kann.
4. Finanzierungsmöglichkeiten
Seit dem 01.01.2017 übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für den Besuch einer Tagespflegeeinrichtung bis zu 1.995 Euro (je nach Pflegegrad).
Dieser Betrag kann nur für die Tagespflege genutzt werden. Bei keinem Pflegegrad oder Pflegegrad 1 müssen die Kosten leider noch selber getragen werden.
Lediglich die Kosten für Unterkunft und Verpflegung können ab Pflegegrad 1 von der Pflegekasse über den Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI abgerechnet werden.
Das bedeutet, Sie müssen für Ihr Angebot unterschiedliche Tagessätze (je nach Pflegegrad) für Pflege und Betreuung (§41 SGB XI) und Unterkunft und Verpflegung (§45b SGB XI) aushandeln.
5. An wen kann ich mich wenden?
Bisher finden sich nicht direkte Informationen für das jeweilige Bundesland, oder die Tagespflege an sich. Folgende Links können hilfreich sein: