Angebote zur Unterstützung im Alltag

Kurze Beschreibung des Modells

Menschen mit unterschiedlichen Pflegegraden (demnach können dies Kinder, Jugendliche, Erwachsene aber auch Senioren sein) werden häufig von ihren Angehörigen täglich zuhause gepflegt und umsorgt. Um diese Angehörigen zu entlasten, gibt es die Möglichkeit unterschiedliche „Angebote zur Unterstützung im Alltag“ gem. §45a SGB XI zu nutzen. Die Angebote können über alltägliche, hauswirtschaftliche Unterstützung bis hin zu Erlebnisangeboten (stundenweise) fernab des Alltags reichen und sehr unterschiedlich in ihren Inhalten sein. Sie müssen jedoch alle nach Landesrecht anerkannt sein (§45b Abs. 1 SGB XI).

Zielgruppe:

Senior*innen

zusätzliche Arbeitskraft:

nein

Anstellungsverhältnis:

nein

Verbindung zur Landwirtschaft:

beispielsweise Kontaktmöglichkeiten mit Bauernhoftieren

oder betreute Themenabend rund um die Landwirtschaft in Hof Cafés anbieten.

pädagogische Qualifikation:

wenn nicht vorhanden, dann Schulung von 30h und 160h Praktikum

Begleitung von außen:

nein

Finanzierung:

Der gesetzlich festgelegte Betrag (sog. Entlastungsbetrag) für Angebote zur Entlastung im Alltag beträgt im Monat bis zu 125€ (§45b SGB XI).; Die Stundensätze sind je nach Bundesland unterschiedlich und orientieren sich an den Verträgen zwischen den ambulanten Pflegediensten mit den Pflegekassen.

2. Was gilt es für Thüringen zu beachten?

Die wichtigsten Vorschriften lassen sich in der Thüringer Verordnung über die Anerkennung und Förderung von Angeboten zur Unterstützung Pflegebedürftiger im Alltag (ThürAUPAVO) finden.

  1. Das Anerkennungsverfahren hat das Ziel, die Qualität der niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlastungsangebote zu sichern.

3. Voraussetzungen, welche Sie als Landwirt*in, die Hofbewohner*innen und die Struktur des Betriebes mitbringen sollten

  1. Dieser Raum (bspw. ein ehemals altes Stallgebäude) sollte für die Zielgruppe entsprechend gestaltet werden und für spezielle Veranstaltungen genutzt werden können.

4. Finanzierungsmöglichkeiten

5. An wen kann ich mich wenden?