Menschen mit unterschiedlichen Pflegegraden (demnach können dies Kinder, Jugendliche, Erwachsene aber auch Senioren sein) werden häufig von ihren Angehörigen täglich zuhause gepflegt und umsorgt. Um diese Angehörigen zu entlasten, gibt es die Möglichkeit unterschiedliche „Angebote zur Unterstützung im Alltag“ gem. §45a SGB XI zu nutzen. Die Angebote können über alltägliche, hauswirtschaftliche Unterstützung bis hin zu Erlebnisangeboten (stundenweise) fernab des Alltags reichen und sehr unterschiedlich in ihren Inhalten sein. Sie müssen jedoch alle nach Landesrecht anerkannt sein (§45b Abs. 1 SGB XI).
Zielgruppe:
Senior*innen
zusätzliche Arbeitskraft:
nein
Anstellungsverhältnis:
nein
Verbindung zur Landwirtschaft:
beispielsweise Kontaktmöglichkeiten mit Bauernhoftieren
oder betreute Themenabend rund um die Landwirtschaft in Hof Cafés anbieten.
pädagogische Qualifikation:
wenn nicht vorhanden, dann Schulung von 30h und 160h Praktikum
Begleitung von außen:
nein
Finanzierung:
Der gesetzlich festgelegte Betrag (sog. Entlastungsbetrag) für Angebote zur Entlastung im Alltag beträgt im Monat bis zu 125€ (§45b SGB XI).; Die Stundensätze sind je nach Bundesland unterschiedlich und orientieren sich an den Verträgen zwischen den ambulanten Pflegediensten mit den Pflegekassen.
2. Was gilt es für Thüringen zu beachten?
Die wichtigsten Vorschriften lassen sich in der Thüringer Verordnung über die Anerkennung und Förderung von Angeboten zur Unterstützung Pflegebedürftiger im Alltag (ThürAUPAVO) finden.
Um als ein „Entlastungsangebot“ anerkannt und dann auch refinanziert zu werden, muss ein Antrag inklusive Konzept beim Thüringer Landesverwaltungsamt gestellt werden.
Das Anerkennungsverfahren hat das Ziel, die Qualität der niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlastungsangebote zu sichern.
Um ein derartiges Angebot aufzubauen, braucht es eine Fachkraft (worunter bei diesem Modell bspw. ein/e Psycholog*in oder ein/e Sozialpädagog*in zu verstehen ist) welche die fachliche Koordination für das Angebot übernimmt. Das heißt nicht, dass diese Fachkraft bei allen Stunden auf dem Hof anwesend sein muss.
Ehrenamtlich Helfer*innen können das Angebot betreuen.
dafür benötigen sie eine vorbereitende Schulung im Umfang von mindestens 30 Stunden (§4 Abs. 1 (ThürAUPAVO).
Zudem sind weitere Anforderung zur Qualifikation und Schulung gemäß §4 ThürAUPAVO zu erfüllen.
Für diese ehrenamtlichen Helfer*innen braucht es einen ausreichenden Versicherungsschutz gegen Sach- und Personenschäden, welche sie im Rahmen ihrer Tätigkeit verursachen oder erleiden können.
Das Betreuungsangebot ist in § 45a – 45c SGB XI gesetzlich geregelt.
Ein Entlastungsbetrag von bis zu 125€ monatlich steht demnach allen Menschen mit Pflegegrad zu, welche zuhause gepflegt werden.
Dieser soll dafür eingesetzt werden, Angehörigen bzw. Nahestehende in ihrer Pflegetätigkeit zu entlasten bzw. die Selbstbestimmung und Selbstständigkeit der Betroffenen bei ihrer Gestaltung des Alltags zu verstärken.
Daher ist es wichtig, dass auch Ihr Angebot wirklich zur Entlastung beiträgt und demnach bspw. Fahrtwege abgesprochen werden und ggf. über einen externen Fahrdienst abgedeckt werden.
3. Voraussetzungen, welche Sie als Landwirt*in, die Hofbewohner*innen und die Struktur des Betriebes mitbringen sollten
Es braucht eine koordinierende Fachkraft für das nach Landesrecht anerkannte Angebot gemäß § 45b Abs. (1) Ziffer 4. SGBXI.
Für die Leistungen auf dem Betrieb braucht es mindestens zwei ehrenamtliche Helfer*innen, welche das Angebot begleiten (eventuell haben andere Hofbewohner*innen oder Mitarbeiter*innen Interesse in dieser Form auf dem Betrieb/Hof tätig zu werden).
Die ehrenamtlichen Helfer*innen benötigen entweder einen entsprechenden qualifizierenden Abschluss oder eine vorbereitende Schulung im Umfang von Mindestens 160 Stunden.
Falls über keine einschlägig abgeschlossene Berufsausbildung verfügt wird, muss ein min. ein 2 wöchiges Praktikum in einer stationären Pflegeeinrichtung oder bei einem ambulanten Pflege- oder Betreuungsdienst absolviert werden.
Von Vorteil ist es, wenn ein für die Zielgruppen entsprechend ausgestatteter Aufenthaltsraum vorhanden ist (bestenfalls mit Blick auf Tiere um Beobachtungsmöglichkeiten zu schaffen).
Dieser Raum (bspw. ein ehemals altes Stallgebäude) sollte für die Zielgruppe entsprechend gestaltet werden und für spezielle Veranstaltungen genutzt werden können.
4. Finanzierungsmöglichkeiten
Der gesetzlich festgelegte Betrag (sog. Entlastungsbetrag) für Angebote zur Unterstützung im Alltag beträgt im Monat bis zu 125€ (§45b SGB XI).
Für die Leistungen dürfen nicht mehr als 24€ pro Stunde abgerechnet werden; hierin sind alle Nebenkosten einschließlich der Personalnebenkosten und der Fahrtkosten enthalten. Wie sich das aufschlüsselt, ist abzuklären.
es können auch Gruppenangebote für bis zu 4 Personen konzipiert werden.
Zusatzangebote können sich die Betroffenen evtl. auch auf Selbstzahler realisieren lassen.
5. An wen kann ich mich wenden?
Die zuständige Behörde für dieses Angebot ist das Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA).
Um sich Ihr Angebot anerkennen zu lassen, müssen Sie einen Antrag (inklusive Konzept) beim Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA), Referat 630 einreichen.
Alle wesentlichen Punkte bzgl. Des Antrages finden Sie hier.
Eine Auflistung aller anerkannten Angebote finden Sie hier.