Die Soziale Gruppenarbeit ist ein Angebot der ambulanten erzieherischen Hilfen. Sie ist eine pädagogische Methode um Menschen durch sinnvolle Gruppenerlebnisse in die Lage zu versetzen, besser mit Problemen im Umgang mit anderen Personen umzugehen oder Konflikten im öffentlichen Leben besser gewachsen zu sein. Dadurch soll das soziale Lernen in der Gruppe gefördert werden. Ziele können demnach Kooperationsbereitschaft, Empathie oder Rücksichtnahme sein.
Bei dem Angebot „Soziale Gruppenarbeit“ (§ 29 SGB VIII) würde es sich um ein wöchentliches Angebot für mehrere Jugendliche auf Ihrem Betrieb handeln, bei welchem neben dem Erlernen landwirtschaftlicher Fähigkeiten vor allem auch die positive Wirkung der Natur auf die eigene Entwicklung erfahren werden kann. Häufig sind die Jugendlichen in einer Heilpädagogischen Wohngruppe untergebracht und das Angebot wird von einem/ einer Sozialpädagog*in begleitet.
Das Angebot könnte wie folgt aussehen: Zwei bis dreimal wöchentlich ein 2-3h Treffen auf Ihrem Betrieb über eine Dauer von 6 – 12 Monaten. Die Gruppengröße sollte zwischen 3 und max. 12 Personen (je nach Stärke des Hilfebedarfs) liegen. Zielgruppe sind vor allem Jugendliche nach einer Drogenabhängigkeit, nach Straffälligem Verhalten oder mit Fluchthintergrund.
Zielgruppe:
Kinder und Jugendliche
mögliche Anzahl:
3-12
zusätzliche Arbeitskraft:
nein
Anstellungsverhältnis:
nein
Verbindung zur Landwirtschaft:
Ort/ Tätigkeiten
pädagogische Qualifikation:
nein, nicht zwingend
Begleitung von außen:
ja
Finanzierung:
2. Was gilt es zu beachten?
Ihr Betrieb muss selbst ein anerkannter Träger der freien Jugendhilfe sein oder mit einem zusammen arbeiten.
Möchten Sie selber einen Träger gründen, braucht es hierfür eine Betriebserlaubnis (§45 SGB VIII).
Dieser Weg kann allerdings nur dann eingeschlagen werden, wenn auch pädagogisches Fachpersonal Bestandteil des Betriebes ist, oder eben durch die Zusammenarbeit mit einem Träger gegeben ist.
Des Weiteren sollte die Ausgestaltung in Zusammenarbeit mit den Ansprechpartner*innen im Landesjugendamt und im Bildungsministerium erfolgen.
Es gilt immer das Prinzip der Freiwilligkeit, d.h. die Teilnahme an den Angeboten der Sozialen Gruppenarbeit muss auf Freiwilligkeit erfolgen.
3. Voraussetzungen, welche Sie als Landwirt*in, die Hofbewohner*innen und die Struktur des Betriebes mitbringen sollten
Es braucht eine/n Sozialpädagog*in welche*r das Projekt auf Ihrem Betrieb leitet.
Die Betriebsstruktur sollte Möglichkeiten bieten, um einer Gruppe von Jugendlichen sinnvolle, gemeinsame Tätigkeiten erlebbar zu machen (z.B. Anlegen eines Beetes oder Bau eines Unterstandes oder Bauwagens).
4. Finanzierungsmöglichkeiten
Der / die Sozialpädagog*in - welcher die Gruppenarbeit leitet - wird über Fachleistungsstunden von dem Träger der Jugendhilfe finanziert.
In diesen Fachleistungsstunden könnten für den/die Landwirt*in bestimmte Sätze mitverhandelt werden. Dazu muss allerdings eine gute Entgeltverhandlung geführt werden.
5. An wen kann ich mich wenden?
Das Jugendamt
ist der geeignete Ansprechpartner, sowie die jeweiligen anerkannten Träger der Freien Jugendhilfe Ihrer Region, welche entsprechende Angebote anbieten wollen.