Betreutes Einzelwohnen (BEW) für Jugendliche und junge Erwachsene
Kurze Beschreibung des Modells
Betreutes Einzelwohnen(§48a SGB VIII) , ermöglicht Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Hilfebedarf, erste Alltagserfahrungen beim Allein- oder zu-zweit-Wohnen zu machen.
Zielgruppe:
Jugendliche ab 17 Jahren (nach § 34 und 41 SGB VIII), die bspw. in ihrer Herkunftsfamilie zur Zeit nicht leben können
Verbindung zur Landwirtschaft:
je nach Absprache, können die jungen Menschen auf dem Betrieb eigene Tätigkeiten übernehmen, oder eine Ausbildung absolvieren
der landwirtschaftliche Betrieb bzw. sein Umfeld, als Ort zum "zur Ruhe kommen" und um einen natürlichen Rhythmus zu erleben
zusätzliche Arbeitskraft:
nein, außer in Form von Ausbildung etc. und in besonderen Absprachen - im Vordergrund steht die persönliche und soziale Entwicklung der Jugendlichen und jungen Menschen
pädagogische Qualifikation:
nicht notwendig
Begleitung von außen:
ja, Begleitung durch begleitende Dienste, Fachstunden je nach Bedarf
die Leistungen werden vom Jugendamt etc. übernommen
2. Was gilt es zu beachten?
Ziel ist es, Jugendliche und junge Erwachsene in ihre Selbstständigkeit zu begleiten und ihnen einen Ort zu bieten, an dem dies möglich sein kann. Neben der persönlichen Entwicklung, soll eine soziale Integration in das öffentliche Leben (Schule / Beruf) ermöglicht werden.
Wer begleitet/ Welche Qualifikation ist notwendig:
Es bedarf keiner pädagogischen Qualifikation
Unterstützung und Begleitung der Jugendlichen/ jungen Erwachsenen durch eine sozialpädagogische Fachkraft (z.B. Betreuungshelfer*innen (§30 SGB VIII), Sozialpädagogische Familienhelfer*innen (§31 SGB VIII), Erziehung in einer Tagesgruppe (§32 SGB VIII).
Es bedarf einer engen Zusammenarbeit mit einem sozialen Träger und somit die Bereitschaft für einen regelmäßigen Austausch. Der Träger ist verantwortlich für:
die Konzeptentwicklung - in Absprache mit Ihnen,
die Gestaltung der pädagogischen Prozesse,
das Qualitätsmanagement,
Hilfeplanungen
und Bereitstellung von geeignetem Personal für die pädagogische Betreuung
Mit dem Träger wird auch das Ausmaß der Unterstützungsleistungen (Die Regelmäßigkeit von Besuchen, Begleitung in Krisensituationen etc.) vereinbart.
3. Voraussetzungen, welche Sie als Landwirt*in, die Hofbewohner*innen und die Struktur des Betriebes mitbringen sollten
Der landwirtschaftliche Betrieb sollte an das Wohnhaus angebunden sein, wenn es sich um ein rein BEW handelt.
Findet parallel eine Ausbildung des Jugendlichen in dem Betrieb statt, so kann dieser auch vom Wohnhaus abgekoppelt sein.
Für den/die Jugendliche*n braucht es einen geeigneten Wohnraum mit eigener Küche, oder es wird gemeinsam in einer anderen Küche gekocht.
Auf dem Betrieb bzw. der Wohneinrichtung sollten sich klare Strukturen, aber auch vielfältige Erholungs- und Bewegungsangebote finden lassen.
Alle Hofbewohner*innen sollten Zeit und Interesse an der Begegnung mit jungen Menschen haben und offen gegenüber individuellen Lebenswegen sein.
Sie als Landwirt*in bzw. ein/e andere Hofbewohner*in sollten der/die Ansprechpartner*in sein und dafür eine resolute und gleichzeitig empathische Persönlichkeit besitzen. Denn, der junge Mensch bringt seine ganz eigene Geschichte mit.
4.Finanzierungsmöglichkeiten
Die Begleitung der Jugendlichen und jungen Erwachsenen wird über das jeweilige
zuständige Amt finanziert.
Sie, in der Rolle als Wohnraumvermieter erhalten einen entsprechende Miete. Für die Versorgung etc. gibt es eine Verpflegungspauschale, wie auch ein Betreuungsgeld.
Zuständig sind:
Träger der freien Jugendhilfe (dieser kann auch aus einem anderen Bundesland kommen - ebenso wie der junge Mensch)
5. An wen kann ich mich wenden?
Zuständig sind das jeweilige Jugendamt
des Landkreises sowie das Landesjugendamt.
Das Landesjugendamt berät wiederum den Träger des BEW bei der Erteilung einer Betriebserlaubnis.