Urlaub auf dem Bauernhof mit pflege- und / oder betreuungsbedürftigen Angehörigen
1. Kurze Beschreibung des Modells
Bei diesem Modell können pflege- und / oder betreuungsbedürftige Menschen zusammen mit Angehörigen ihren Urlaub auf Ihrem Hof verbringen. Während der Zeit des Urlaubs kann je nach Bedarf ein externer Pflegedienst vor Ort die Pflege übernehmen. So werden die Angehörigen während des gemeinsamen Urlaubs entlastet.
Zielgruppe:
pflege- und/ oder betreuungsbedürftige Menschen
mögliche Anzahl:
je nach Kapazität
zusätzliche Arbeitskraft:
nein
Anstellungsverhältnis:
nein
Verbindung zur Landwirtschaft:
der landwirtschaftliche Betrieb als Erholungsort
pädagogische Qualifikation:
nein
Begleitung von außen:
Wenn notwendig, Pflegpersonal
Finanzierung:
auf Selbstzahler*innenbasis
2. Was gilt es zu beachten?
Wenn es einer zusätzlichen Pflege bedarf, sollte ein möglichst nahe gelegener ambulanter Pflegedienst vorhanden sein, der während der Zeit des Urlaubs die Pflege übernimmt.
Daher ist die Bereitschaft für eine Zusammenarbeit vor Ort, sowie das Vorhandensein freier Arbeitskapazität vorab mit dem Pflegedienst abzuklären.
Wird die Landwirtschaft im Haupterwerb und das Angebot Urlaub auf dem Bauernhof als Nebenerwerb angeboten, ist es ratsam einen Steuerberater miteinzubeziehen, um zu klären welche Umsätze zu welchem Bereich gehören.
Der Versicherungsschutz sollte angepasst werden, wenn Gäste auf den Betrieb kommen.
Es bedarf einer exakten schriftlichen Risikobeschreibung, welche der Versicherung vor Auftreten eines Schadens zukommen sollte.
Spielgeräte, Pferde und andere Tiere (Hunde, Streichelzoo) sollten immer extra versichert werden, ebenso ein Kutsch- und Planwagen.
Fahren die Kinder bspw. auf dem Trecker mit, muss dies ebenso über eine Kfz Versicherung abgedeckt werden.
Werden selbst zubereitete Mahlzeiten angeboten, müssen die Bestimmungen zur Lebensmittelhygiene (Lebensmittelpass, Räume, Geräte, Personal, Reinigung, Desinfektion, Umgang mit Abfall, Schädlinge) bzw. das Infektionsschutzgesetz beachtet werden.
Für den Bau von Ferienwohnungen müssen ggf. die Vorschriften zum „Bauen im Außenbereich“ §35 BauGB beachtet werden.
Für den Bau im Innenbereich einer Ortslage muss das Bauplanungsamt informiert werden.
3. Voraussetzungen, welche Sie als Landwirt*in, die Hofbewohner*innen und die Struktur des Betriebes mitbringen sollten
Eine besonders schöne (Allein-) Lage und eine bäuerliche Landwirtschaft bieten mehr Erfolgschancen. Ebenso Urlaubsregionen mit Freizeitangeboten für die Angehörigen
Es braucht barrierefreie, große Ferienwohnungen mit genügend Platz für Rollatoren und Rollstühle.
Es ist von Vorteil, wenn ebenso Garten, Terrassen oder Balkone barrierefrei gestaltet werden.
Die Wohnungen sollten mit einer Notruffunktion ausgestattet sein.
Eine räumliche Trennung zwischen Ferienwohnungen und landwirtschaftlich genutzten Flächen, könnten das Urlaubsgefühl steigern.
Viele Gäste wären sicherlich interessiert in den landwirtschaftlichen Alltag reinzuschnuppern und Teilhabeangebote wie z.B. Eier abnehmen oder Kühe melken wahrzunehmen.
Ebenso könnten Zusatzangebote wie Ponyreiten, Eselwanderungen oder Traktorfahren die Qualität des Angebotes steigern.
4. Finanzierungsmöglichkeiten
Dieses Angebot wird häufig durch Selbstzahler*innen finanziert.
Die Haupteinnahmequelle besteht in der Vermietung der Ferienwohnungen.
Durch die barrierefreie Umgestaltung könnte eine etwas höhere Miete veranschlagt werden – die Investition erfolgt hierbei auf Eigenkapital. Für Zusatzangebote kann eine Pauschale vereinbart werden.
5. An wen kann ich mich wenden?
In Ferienregionen ist dieses besondere Angebot besonders gefragt.
Es braucht eine gute Zusammenarbeit mit Tourismusverbänden, sowie mit Fachstellen für pflegende Angehörige, hier lohnt es sich Kontakt aufzunehmen.
Mit einem eigenen Konzept sollten Sie ihr Angebot hier selbstständig bewerben.