Geflüchtete Menschen in der Sozialen Landwirtschaft
Geflüchtete Menschen mussten ihr Heimatland zum Beispiel auf Grund von Krieg, Gewalt, politischer oder religiöser Verfolgung verlassen. Die Ankunft in einem Land mit einer neuen Sprache und Kultur kann eine vielfältige Herausforderung für diese Menschen darstellen.
Die Soziale Landwirtschaft kann Geflüchtete bei der Bewältigung ganz unterschiedlicher Herausforderungen unterstützen: Sie kann einen Ort der Inklusion darstellen und ist eine Möglichkeit die neue Sprache informell bei der gemeinsamen Arbeit zu erlernen. Soziale Landwirtschaft kann bei der Bewältigung flucht- und kriegsbedingten psychischer Störungen (z.B. Depressionen, Traumata) unterstützend tätig sein (Garten- oder Tiergestützte Therapie, der Hof als heilsamer Ort). Ebenso stellt sie eine Möglichkeit der Qualifizierung, Ausbildung bis hin zur bezahlten Arbeit für geflüchtete Menschen dar.
1. Beschreibung des Modells
Kinder- und Jugendliche aus Flüchtlingsfamilien sowie unbegleitete minderjährige Flüchtlinge können durch alle Modelle unterstützt werden, welche der Entscheidungsbaum im Bereich Kinder/Jugendliche beschreibt, zum Beispiel: Pflegefamilien, Soziale Gruppenarbeit, Betreutes Einzelwohnen, Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung (ISE).
Für viele geflüchtete Menschen ist der Wunsch danach, Geld zu verdienen groß.
Der Nachweis und die Anerkennung der im Ausland erworbenen Abschlüsse sowie die sprachlichen Anforderungen, vor allem an den theoretischen Unterricht in der Berufsschule, erweisen sich als besondere Schwierigkeiten.
Hinzu kommt, dass viele Flüchtlinge durch die Erfahrungen von Krieg und Flucht psychisch beeinträchtigt sind und durch eine reguläre 40-Stunden-Ausbildung oder einer Vollzeitarbeitsstelle eventuell überlastet sind.
Auch hier können verschiedene im Entscheidungsbaum beschriebene Modelle ebenso mit geflüchteten Menschen realisiert werden, zum Beispiel: Freiwilligendienste, Maßnahmen zur Aktivierung und Wiedereingliederung (MAG)
Es braucht keine Genehmigung der Ausländerbehörde aber es muss beachtet werden, dass Geflüchtete aus sicheren Herkunftsländern von diesem Programm ausgeschlossen sind. Eine solche Maßnahme ist auch “Perspektive für junge Flüchtlinge (PerjuF), welche sich speziell an junge Flüchtlinge unter 25 Jahren richtet .
Für die Einstiegsqualifizierung benötigen Asylbewerber oder
Geduldete für eine Teilnahme die Genehmigung der Ausländerbehörde . Die duale Ausbildung kann durch Hilfen zur Erziehung oder im Rahmen einer assistierten Ausbildung unterstützt werden.
2. Was gibt es zu beachten?
Kulturelle Unterschiede
Wer mit Geflüchteten arbeitet, der arbeitet mit verschiedenen Kulturen, Traditionen und Sprachen. Religions- und kulturspezifisches Wissen kann dabei helfen, Fettnäpfchen zu umgehen.
z.B. Was bedeutet der Fastenmonat Ramadan für die harte Arbeit in der Landwirtschaft? Gibt es kulturell bedingte Antipatien gegen die Arbeit mit bestimmten Tieren oder Geschlechtern?
Aufenthaltsstatus
Der Aufenthaltsstatus eines geflüchteten Menschen kann sich im deutschen Recht unterscheiden.
Je nach Status bleiben gewisse Fördertöpfe verschlossen. Abhängig vom Aufenthaltsstatus erhalten Geflüchtete Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder dem SGBIII.
Begriffserklärungen
Aufenthaltsgestattung (§55 AsylG) (Menschen, welche das Recht haben, sich in Deutschland aufzuhalten, während ihr Asylverfahren durchgeführt wird)
Duldung (§60a AufenthG) (Menschen, welche zur Ausreise verpflichtet sind, deren Abschiebung aber aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen ausgesetzt ist)
Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis (z.B. Asylberechtigte)
Image der Landwirtschaft
Eine zusätzliche Herausforderung ist zudem das teilweise schlechte Image landwirtschaftlicher Berufe in den Herkunftsländern der Geflüchteten.
Landwirtschaft kann als harte, schlecht bezahlte Arbeit verstanden werden.
Die Vielfalt landwirtschaftlicher Berufe in Deutschland und die Bedeutung eines verbindlich greifenden Mindestlohns müssen Berufsanfängern aus östlichen und südlichen Herkunftsländern deshalb ebenso kommuniziert werden.
Berechtigung zu Arbeit und Ausbildung
Asylberechtigte Menschen haben mittlerweile ohne Einschränkungen Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt.
Für Geduldete und Asylbewerber bedarf es hingegen, vor Aufnahme einer Beschäftigung, der Zustimmung durch das Arbeitsamt.
Welche Möglichkeiten ein Geflüchteter Mensch hat, hängt folglich auch stark von seinem Herkunftsland ab.
Das deutsche Rechtssystem unterscheidet unter anderem zwischen Herkunftsländern mit guter Bleibeperspektive (z.B. Syrien, Eritrea) und sogenannten „sicheren Herkunftsländern“ (Albanien, Bosnien-Herzegowina, Ghana, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Senegal, Serbien).
Für viele Menschen, welche aus einem sogenannten sicheren Herkunftsland stammen, bleiben bestimmte Fördertöpfe der Agenturen für Arbeit (SGB III) oder Jobcenter (SGB II) verschlossen.
Rechtliche Behandlung von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge fallen unter das Jugendrecht und werden somit grundsätzlich rechtlich nicht anders behandelt als deutsche Jugendliche. Hier greifen dieselben Gesetzbücher.
Hilfeleistungen im Rahmen der Sozialen Landwirtschaft werden vor allem über das SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) abgerechnet.
Während unbegleitete Minderjährige folglich bis zum 18. Lebensjahr grundsätzlich unter das SGB VIII (Kinder- Jugendhilfe) fallen, gelten für Kinder und Jugendliche in Begleitung Angehöriger andere Regeln: Leben Jugendliche zusammen mit Erziehungs- oder Personensorgeberechtigten in einer Unterkunft, so erhalten sie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Wird über das Asylverfahren einer Familie positiv entschieden und die Familie erhält eine Aufenthaltserlaubnis, so endet auch der Leistungsbezug auf Grundlage des AsylbLG.
Ab diesem Zeitpunkt besteht Anspruch nach SGB II beim zuständigen Jobcenter. Ebenso können Leistungen nach dem SGB XII durch das Sozialamt gewährt werden.
Haftpflichtversicherung
In der Regel sind unbegleitete minderjährige Flüchtlinge über das Jugendamt oder einen Träger der freien Jugendhilfe haftpflichtversichert.
Volljährige Flüchtlinge oder minderjährige Flüchtlinge in Begleitung Angehöriger sind hingegen oft nicht haftpflichtversichert.
Vor Beginn eines Sozialen Landwirtschaftsprojektes sollte in jedem Fall klar gestellt werden, durch wen die Kosten für eine Haftpflichtversicherung übernommen werden.
3. Voraussetzungen, welche Sie als Landwirt*in und die anderen Hofbewohner*innen mitbringen sollten
Je nach Schwerpunkt (z.B. Betreuung Minderjähriger, Qualifizierung und Beschäftigung, Unterstützung therapeutischer Maßnahmen) unterscheiden sich auch die Voraussetzen an den Betrieb. Während Schlagwörter wie Empathie, Offenheit und Selbstreflexionsfähigkeit grundsätzlich für alle Sozialen Landwirtschaftbetriebe gelten, sind für Landwirt*innen, die mit geflüchteten arbeiten, folgende weitere Kompetenzen von Vorteil:
interkulturelle Kompetenz
Grundkenntnisse zum Asyl- und Ausländerrecht
Grundkenntnisse zu den Symptomen von und dem Umgang mit einer Traumatisierung
Kenntnisse zur Arbeit mit Menschen mit geringen Deutschkenntnissen und zur Vermittlung von Sprache
4. Finanzierungsmöglichkeiten
Es gibt keine speziellen Fördertöpfe für geflüchtete Menschen. Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, können dieselben Kostenträger zuständig sein, wie für deutsche Staatsangehörige.
Allerdings gibt es speziell entwickelte Maßnahmen für die Unterstützung von Integrationsprozessen geflüchteter Menschen.
Neben Eingliederungszuschüssen und Förderungen für die Weiterbildung geringqualifizierter Beschäftigter (WeGebAU) gibt es aber auch bestimmte, durch Bundesmittel finanzierte Arbeitsgelegenheiten bei Kommunen, staatlichen oder gemeinnützigen Trägern, welche niedrigschwellige Beschäftigungsmöglichkeiten für Asylbewerber darstellen: Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM) noch bis Ende 2020. Diese sind eine Möglichkeit zur Beschäftigung volljähriger Geflüchteter.
Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen sind durch Bundesmittel finanzierte Arbeitsgelegenheiten bei Kommunen, staatlichen oder gemeinnützigen Trägern, welche niedrigschwellige Beschäftigungsmöglichkeiten für Asylbewerber darstellen.
Den Charakter der Gemeinnützigkeit erfüllen auch einige Höfe, welche sich der Sozialen Landwirtschaft verschrieben haben.
Für eine FIM kann eine Arbeitsgelegenheit mit einer Dauer von bis zu sechs Monaten geschaffen werden, durch welche zusätzliche Arbeit verrichtet werden kann.
Die Maßnahmenkosten sowie die Mehraufwandsentschädigung können bei der örtlichen Agentur für Arbeit beantragt und über diese abgerechnet werden.
5. An wen kann ich mich wenden?
Je nach Modell (wie in den ausführlichen Beschreibungen in den einzelnen Ästen dargestellt) können Jugendämter
, Arbeitsagenturen oder Sozialämter die richtigen Ansprechpartner sein. Zudem gibt es eine Reihe von Organisationen, an die man sich mit speziellen Fragen bei der Arbeit mit geflüchteten Menschen richten kann.
Kindersprachbrücke Jena e.V. bietet interkulturelle und sozialpädagogische Beratungs- und Weiterbildungsangebote sowie Schulungen zur Sprachmittlung an. Telefon: 03641 420269.
Refugio Thüringen e.V. betreibt das psychosoziale Zentrum für Flüchtlinge in Erfurt und Jena, welches traumatisierte Flüchtlinge begleitet: Telefon: 03641 22 62 81 (Jena), Telefon: 03641 22 62 81 (Standort Erfurt)
Die Ipso Care Center Thüringen gGmbH vermittelt eine kultursensitive und muttersprachliche psychosoziale Beratung Geflüchteter durch geschulte Menschen mit Migrationshintergrund. Die Berater leben in verschiedenen Regionen Thüringens. Auch eine Online-Beratung ist möglich, Telefon: 0361 3468909.
Die Jugendmigrationsdienste könnten dabei helfen, Menschen aus anderen Kulturkreisen an landwirtschaftliche Berufe heranzuführen.
Das Thüringer IvAF Netzwerk „Bleibdran. Berufliche Perspektiven für Flüchtlinge in Thüringen“ ist ein Netzwerkverbund verschiedener Träger in Thüringen und bietet berufliche Beratung für Menschen mit Aufenthaltsgestattung, Duldung und Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen. Ziel ist es Flüchtlinge durch Information und Beratung bei der Integration in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt zu unterstützen. BLEIBdran bietet u.a. individuelle Beratung, Berufsorientierungskurse und vermittelt zur Anerkennungsberatung bei Vorliegen ausländischer Bildungs- und Berufsabschlüsse, Telefon: 0361-511500 15