Zuverdienstprojekte gibt es noch in einigen Bundesländern, in Thüringen sind sie durch das Bundesteilhabegesetz in der Form jedoch nicht mehr vorhanden.
Zuverdienstprojekte sind Angebote zur stundenweisen Beschäftigung. Sie richten sich in erster Linie an chronisch psychisch erkrankte Menschen, die wegen einer Erwerbsminderung berentet sind und/oder Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch XII erhalten. Zuverdienstprojekte und Zuverdienstmöglichkeiten sind in der Regel keine eigenständigen Angebote, sondern häufig Teil eines Inklusionsbetriebes, einer Tagesstätte oder eines sonstigen psychiatrischen Hilfeangebotes.
Zielgruppe:
Menschen mit chronischen psychischen Erkrankungen
zusätzliche Arbeitskraft:
ja - nach Möglichkeiten der Menschen
Anstellungsverhältnis:
ja
Verbindung zur Landwirtschaft:
Menschen mit Beeinträchtigungen eine Anstellung auf Ihrem Betrieb in der Landwirtschaft anbieten.
pädagogische Qualifikation:
nicht notwendig
Begleitung von außen:
Der Träger beteiligt sich an Kosten des Zuverdienstes für notwendiges Betreuungs- und Anleitungspersonal, Organisation und Verwaltung und Sachaufwendungen.
Finanzierung:
der/ die Mitarbeiter*in bekommt vom Betrieb eine Aufwandsentschädigung
der Betrieb erhält vom Leistungsträger der jew. Region Zuschüsse
für die betreute Beschäftigung, die der Betrieb anbietet, erhält dieser ein Entgelt erhalten – Die Richtlinien zur Anerkennung und Finanzierung sind je nach Region verschieden.
2. Was gilt es zu beachten?
Zuverdienstprojekte ähneln den tagesstrukturierenden Maßnahmen. Hierbei steht aber gleichzeitig der Erwerbscharakter im Vordergrund.
Es sollen wirtschaftlich verwertbare Produkte entstehen.
Die Entlohnung der Mitarbeiter*innen soll demnach, an ihre Leistung gekoppelt werden.
Mit den Mitarbeiter*innen wird ein Zuverdienstvertrag abgeschlossen, in welchem die wesentlichen Rahmenbedingungen festgehalten werden, u.a. sollte hier auch die Bezahlung klar geregelt werden.
Innerhalb der Arbeitstätigkeit muss die Entwicklung der Mitarbeiter*innen von Ihnen methodisch begleitet und dokumentiert werden.
3. Voraussetzungen, welche Sie als Landwirt*in, die Hofbewohner*innen und die Struktur des Betriebes mitbringen sollten
An Sie als Landwirt*in:
Affinität, Neugier und Lust auf Betreuung
Sie sollten in jedem Falle eine Affinität zu dieser Zielgruppe besitzen, d.h. es sollte Lust und Neugier für eine Zusammenarbeit vorhanden sein, denn Sie müssen bei diesem Modell Betreuungs- und Bezugsperson sein und gleichzeitig den Hof im Sinne eines Unternehmens führen. Von Vorteil wäre es, wenn Sie sich mit psychiatrischen Gremien des Landkreises und anderen regionalen Angeboten vernetzen. Hierfür können Sie sich von einem/einer Sozialpädagogen/in unterstützen lassen.
Individuelle Leistungsfähigkeit berücksichtigen
Sie sollten in der Arbeit viele Pausen gewähren und krankheitsbedingte Ausfälle und unregelmäßige Präsenzzeiten in die Arbeitsplanung mit einbeziehen.
An den Betrieb:
Ein Hof mit vielfältigen Beschäftigungs- bzw. Betätigungsfeldern
Auf dem Hof sollten vielfältigste Tätigkeiten (auch unter 3 Stunden täglich) möglich sein, um diese so gestalten zu können, dass sie dem wechselnden bzw. sehr unterschiedlichem Leistungsvermögen der Mitarbeiter*innen angepasst werden können. Die Arbeit sollte inhaltlich und vom Umfang her abstufbar sein – von einfachen zu komplexeren Tätigkeiten, von geringeren zu höheren Mengen. Die Fähigkeiten und Interessen sollten bei der Auswahl der Tätigkeit berücksichtigt werden.
Lage des Betriebs
Bestenfalls sollte sich der Hof in der Nähe des Wohnortes der Mitarbeiter*innen befinden, damit diese möglichst selbstständig (mit öffentlichen Verkehrsmitteln) zu ihrem Beschäftigungsplatz gelangen.
4. Finanzierung
Sie als Landwirt*in (bzw. als Leistungserbringer) stellen Arbeits- und Beschäftigungsmaßnahmen auf Ihrem Hof zur Verfügung.
Sie zahlen den Mitarbeiter*Innen lediglich eine Aufwandsentschädigung. Diese dient hauptsächlich der Motivation und ist im Zuverdienstvertrag festzuhalten und dem Leistungsträger nachzuweisen.
Für ein Zuverdienstprojekt bekommen Sie bzw. Ihr Betrieb vom Leistungsträger ihrer Region Zuschüsse. Diesem bieten Sie als landwirtschaftliches Unternehmen eine betreute Beschäftigung an, wofür Sie ein Entgelt erhalten – Die Richtlinien zur Anerkennung und Finanzierung sind je nach Region verschieden.
Der Träger beteiligt sich an Kosten des Zuverdienstes für notwendiges Betreuungs- und Anleitungspersonal, Organisation und Verwaltung und Sachaufwendungen.
Es sind auch Förderungen durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) möglich. Darüber kann der Zuverdienst bzw. die Entgelte für die Aufwandsentschädigungen finanziert werden. Ebenso könnten Personalkosten für Anleitung und Betreuung, Verwaltungskosten und Sachaufwendungen wie Miete, Abschreibungen finanziert werden.
Auch das Persönliche Budget stellt eine Finanzierungsmöglichkeit dar.
5. An wen kann ich mich wenden?
In Thüringen wird es aufgrund des neuen BTHGs keine Zuverdienstprojekte mehr geben.
Weitere Beratungs- und Unterstützungsangebote:
Eine bundesweite verbandsübergreifende Initiative setzt sich für den Aufbau und für eine dauerhafte Etablierung von niedrigschwelligen Zuverdienstprojekten für psychisch kranke Menschen ein und veröffentlicht vielfältige Informationsmaterialien auf https://mehrzuverdienst.de .