Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) sind berufliche Rehabilitationseinrichtungen, welche es Menschen mit voller Erwerbsminderung ( d.h. Menschen welche ein Leistungsvermögen von weniger als drei Stunden am Tag wirtschaftlich verwertbare Arbeit besitzen) ermöglichen sollen ihre Leistungsfähigkeit zu entwickeln, zu erhöhen oder wiederzugewinnen. Grundsätzlich hat jeder Mensch mit Beeinträchtigung - und demnach einen entsprechenden Werkstattstatus - einen Aufnahmeanspruch. Voraussetzung für die Aufnahme in eine Werkstatt für behinderte Menschen ist allerdings, dass erwartet werden kann, dass der behinderte Mensch ein (nicht näher definiertes) Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung erbringen wird . WfbM sind soziale Einrichtungen und demnach einer Vielzahl an qualitativen und formalen Regelungen unterworfen (z.B. Werkstättenverordnung WVO).
Zielgruppe:
Menschen mit Behinderungen
mögliche Anzahl:
120
zusätzliche Arbeitskraft:
ja
Anstellungsverhältnis:
ja
Verbindung zur Landwirtschaft:
die Landwirtschaft als Arbeitsfeld/ Arbeitsbereich
pädagogische Qualifikation:
ja, es benötigt in den jeweiligen Bereichen der WfbM unterschiedliche Qualifikationen
Begleitung von außen:
nein
Finanzierung:
Der Betrieb, als grüne WfbM, zahlt ein Arbeitsentgelt für die Menschen mit Beeinträchtigungen.
2. Was gilt es zu beachten?
Wird aus einem bestehenden landwirtschaftlichen Betrieb eine WfbM gegründet, bzw. diese an einen landwirtschaftlichen Betrieb angliedert, sollte es sich dabei weniger um eine Beschäftigungstherapie handeln, sondern vielmehr um die Einbindung in einen nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten arbeitenden Betrieb.
Die Arbeitsbedingungen sind behindertengerecht zu gestalten.
Die WfbM muss zum einen ein Wirtschaftlichkeitsmandat und zum anderen ein Inklusionsmandat verfolgen.
WfbM mit Landwirtschaft (Grüne Werkstätten) gibt es heute einerseits in historisch gewachsenen Einrichtungen, wo sie ursprünglich zur Selbstversorgung aufgebaut wurden oder als bewusste Entscheidung von Trägern um das Angebotsportfolio um attraktive Arbeitsplätze zu erweitern.
Im Rahmen der vorgegebenen Kostenstrukturen ist es allerdings für die meisten Gärtnereien und Landwirtschaftsbetriebe als WfbM schwierig kostendeckend zu wirtschaften.
Grüne Werkstätten werden häufig in Anlehnung an anthroposophische und/ oder sozialpädagogische Lebensgemeinschaften (sog. Camphill – Bewegung) betrieben.
Gründung einer WfbM
Um eine grüne WfbM zu gründen, braucht es eine Zulassung als Träger der Arbeitsförderung nach § 178 SGB III, welche eine Zuverlässigkeit und erforderliche Leistungsfähigkeit bescheinigt. Weitere Voraussetzungen lassen sich ebenso im §178 SGB III finden.
Es gilt eine Mindestplatzzahl von 120 Plätzen vorzuweisen.
WfbM haben außerdem die Verpflichtung im Rahmen ihres Platzkontingentes jeden Menschen aufzunehmen, welcher die Aufnahmevoraussetzungen erfüllt.
Es braucht ein Qualitätsmanagement für Prozess- und Ergebnisqualität.
Es bedarf der Gründung (wenn nicht schon vorhanden) eines Sozialunternehmens als GmbH oder eines eingetragenen Vereins, bzw. eine Einrichtung nach §219 SGB IX.
WfbM werden häufig in eine Hofgemeinschaft integriert und mit dem ambulant betreuten Wohnen (Heim und Arbeitsstätte in Kombination) bzw. Tagesstätte kombiniert.
3. Voraussetzungen, welche Sie als Landwirt*in, die Hofbewohner*innen und die Struktur des Betriebes mitbringen sollten
WfbM im Berufsbildungsbereich
In 24 Monaten sollten die Teilnehmer*innen auf Ihrem Betrieb einerseits mehrere Berufsbilder und Betätigungsfelder kennenlernen und andererseits sich in einem gewählten Bereich qualifizieren.
Die Agentur für Arbeit finanziert diesen Bereich mit einen Betreuungsschlüssel 1:6.
Bildungsbereiche müssen eine eigene Zertifizierung nach der AZAV vorweisen und eine Leistungsvereinbarung mit der AA abschließen.
Teilnehmer*innen können auf eigenen Wunsch hin aber auch einen „ambulanten Berufsbildungsbereich“ absolvieren.
Hier kann Ihr Betrieb mit einem anerkannten Anbieter kooperieren.
WfbM im Arbeitsbereich
Arbeitsbereiche für die Teilnehmenden könnten z.B der Kuhstall, Schweinestall, Gärtnerei, Ackerbau, Küche / Hauswirtschaft, Käserei sein.
Diese Bereiche müssten dann so ausgerichtet sein, dass sie für die Abwicklung der Produktionsaufträge und die Erbringung der Dienstleistungen der Werksstatt für behinderte Menschen ausgerichtet sind.
Der Betreuungsschlüssel durch anerkannte Fachkräfte liegt im Arbeitsbereich i.d.R bei 1:12.
In beiden Bereichen sollte Ihr Betrieb als WfbM über ein möglichst breites Angebot an Arbeitsplätzen verfügen, damit den unterschiedlichen Bedürfnissen, Fähigkeiten und Potentialen Rechnung getragen werden kann.
Auch die Ausstattung der Arbeitsplätze soll dabei - unter Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Beeinträchtigungen - weitgehend denjenigen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt entsprechen.
Arbeitsbegleitend sollte Ihr Betrieb als WfbM geeignete Maßnahmen durchführen, um die Leistungsfähigkeit der Teilnehmenden zu erhalten oder zu erhöhen sowie die Persönlichkeitsentwicklung zu fördern.
Es braucht immer einen Begleitender Dienst:
Dieser soll die pädagogische, soziale, medizinische sowie psychologische Betreuung sicherstellen.
Normalerweise sollten pro 120 Menschen mit Beeinträchtigungen ein/e Sozialpädagog*in bzw. Sozialarbeiter*in zur Verfügung stehen.
Die Erfordernis von pflegerischen, therapeutischen und sonstigen Fachkräften ist mit den Rehabilitationsträgern abzustimmen.
Die medizinische Betreuung durch einen Arzt ist vertraglich sicherzustellen.
4. Finanzierungsmöglichkeiten
Der Betrieb als grüne WfbM, zahlt ein Arbeitsentgelt für die Menschen mit Beeinträchtigungen:
Dieses setzt sich aus Arbeitsförderungsgeld, dem Grundbetrag und dem individuellen Steigerungsbetrag zusammen.
Grundsätzlich muss die WfbM die „Gewinne“ aus der Produktion (mit Ausnahme gesetzlich geregelter Rücklagen) vollständig als Arbeitsentgelte an die Beschäftigten ausschütten.
Hierfür werden sämtliche Erträge und Kosten in einer sogenannten „Arbeitsergebnisrechnung“ gegeneinander gerechnet.
Es gibt Förderungen in Form von Tagessätzen pro Platz. Diese sind in einzelnen Bundesländern gestaffelt nach Hilfebedarf. Allerdings erst ab 120 Plätzen. Einige grüne Werkstätten, welche diese 120 Plätze nur über ihren Betrieb nicht erreichen, erreichen diese über einen Verbund und Partner.
5. An wen kann ich mich wenden?
Soll eine grüne WfbM mit Berufsbildungsbereich gegründet werden, ist hierfür die Agentur für Arbeit ihrer Region zuständig.
Soll hingegen eine WfbM im Arbeitsbereich gegründet werden, ist das Sozialamt zuständig.