Landwirtschaftliche Betriebe können Menschen, welche in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) arbeiten, eine Beschäftigung in Form eines ausgelagerten Arbeitsplatzes anbieten – hier kann der Mensch mit Beeinträchtigung probeweise oder langfristig auf dem Betrieb (des ersten Arbeitsmarktes) tätig sein. Dabei bleibt die Person jedoch weiterhin über die WfbM sozialversichert und kann somit jederzeit wieder in diese zurückwechseln. Das Modell ähnelt darin einem Leiharbeits-Dreieck: Der/die Mitarbeiter*in arbeitet auf dem Betrieb im Rahmen seiner/ihrer Fähigkeiten nach den fachlichen Anweisungen. Der Betrieb zahlt für diesen Einsatz einen vertraglich festgesetzten Betrag an die WfbM. Die WfbM übernimmt alle bürokratischen und formalen Aufgaben und zahlt dem/der Mitarbeiter*in das Arbeitsentgelt aus.
Zielgruppe:
Menschen mit Behinderungen
mögliche Anzahl:
wird nur kleinteilig angewandt (bspw. 1 Mitarbeiter*in mit Beeinträchtigung und 3 Mitarbeiter*innen)
zusätzliche Arbeitskraft:
ja
Anstellungsverhältnis:
nein (der Mensch mit Behinderung ist weiterhin über die Werkstatt angestellt)
Verbindung zur Landwirtschaft:
Ein Arbeiten innerhalb dieses Modells kann dem Menschen mit Behinderung eine berufliche Realität vermitteln, sowie ein Gefühl der Zugehörigkeit zur Gesellschaft bestärken.
Es können vielfältige Tätigkeiten übernommen werden, diese müssen nicht monoton sein.
pädagogische Qualifikation:
nicht notwendig
Begleitung von außen:
Der Fachdienst der WfbM übernimmt die Arbeitsbegleitende Betreuung auf dem Betrieb.
Ist dieser nicht vorhanden, so wird diese Aufgabe von dem Sozialen Dienst der jeweiligen WfbM übernommen.
Finanzierung:
Der Betrieb zahlt ein Arbeitsentgelt.
Finanzierungen von Qualifizierungsbausteinen sind über die Werkstatt für Menschen mit Behinderungen möglich.
2. Was gilt es zu beachten?
Da dieses Modell auch nur sehr kleinteilig angewandt werden kann (d.h. ein Mensch mit Beeinträchtigung arbeitet auf einem Hof mit bspw. 3 weiteren Mitarbeiter*innen) hängt sein Erfolg sehr von den Motivationen und den Sympathien der beteiligten Menschen (d.h. Landwirt*in als Arbeitgeber*in und Mensch mit Beeinträchtigung) ab: Wertschätzung und Vertrauensbasis sind die Grundvoraussetzungen.
es bedarf einer guten Absprache mit dem/ der neuen Mitarbeiter*in und dem begleitenden Dienst bzw. dem Jobcoach der Werkstatt:
Dieser ist Ansprechpartner für alle Belange (bspw. Arbeitsbegleitung, Arbeitsschutz, Finanzierung). Der Kontakt zu dem Jobcoach bzw. dem begleitenden Dienst wird durch die WfbM geregelt und aufgebaut.
Auch für den / die neue Mitarbeiter*in mit Beeinträchtigung sollte ein/e feste/r Ansprechpartner*in in dem Betrieb vorhanden sein.
Dies kann (je nach Absprache) die Landwirt*in sein oder ein/e andere/r Mitarbeiter*in auf dem Hof.
Bestenfalls sollte der begleitende Dienst eine/n Ansprechpartner*in für alle übergeordneten Themen zur Verfügung stellen.
Ein Arbeiten innerhalb dieses Modells kann dem Menschen mit Behinderung eine berufliche Realität vermitteln, sowie ein Gefühl der Zugehörigkeit zur Gesellschaft bestärken.
Leistungsvereinbarungen und Arbeitszeiten werden individuell festgelegt; es gibt keinen festgesetzten Kostensatz; außerdem variiert die Vorgangsweise von Werkstatt zu Werkstatt.
Es wird zwischen ausgelagerten Einzel- und Gruppenarbeitsplätzen unterschieden
.
Ebenso können auch Gruppenarbeitseinsätze auf einem Betrieb über sog. Bildungstage in der WfbM (bspw. Kartoffeln setzen, Kartoffelernte) realisiert werden.
3. Voraussetzungen, welche Sie als Landwirt*in, die Hofbewohner*innen und die Struktur des Betriebes mitbringen sollten
Je nach Fähigkeiten und Unterstützungsbedarf des Beschäftigten müssen Sie pro Tag zwischen 30 Minuten – 1,5 Stunden für die Betreuung bzw. Anleitung einplanen.
Wie das konkret aussieht, klären Sie am besten in einem vorgelagerten Praktikum mit dem/der Beschäftigten.
Bei wiederkehrenden Arbeiten (etwa tägliches Ausmisten und einstreuen, füttern oder Mitarbeit beim Melkprozess) ist der Aufwand zur Einarbeitung und Anleitung deutlich geringer, als bei ständig wechselnden Aufgaben.
Die Arbeit muss nicht monoton sein und kann auch mechanisiert werden.
Wichtig ist, dass es vor allem selbstständige Aufgaben sind, welche mit Anerkennung einhergehen können. Der/die Mitarbeiter*in sollte das Gefühl haben, dass die eigene Arbeit auch notwendig ist.
Notwendig ist die Bereitschaft, sich auf die individuellen Fähigkeiten und Schwierigkeiten Ihres/r Mitarbeiter*in einzulassen.
Demnach sollten Sie Kraft, Mut, Geduld und Zeit mitbringen können.
Sie müssen sich an die vertraglichen Vereinbarungen mit der WfbM (Arbeitszeiten etc.) halten. Das bedeutet, dass Dinge, die nicht mit der Werkstatt vertraglich gesichert sind (bspw. längere Arbeitszeiten in Spitzenzeiten) aus versicherungsrechtlichen Gründen vorher mit der WfbM geklärt werden müssen.
Auch die Verantwortlichkeit zum Arbeitsschutz muss vorab detailliert besprochen und aufgeteilt werden.
Voraussetzungen an den/ die Mitarbeiter*in mit Beeinträchtigung
Positive Einstellung zu einer Arbeit draußen bei Wind und Wetter
Flexibilität
Intrinsische Motivation („feeling“) für die Landwirtschaft
Begleitung
Es gibt einige Werkstätten, welche mittlerweile über einen eigenen Fachdienst verfügen. Dieser Fachdienst übernimmt die Arbeitsbegleitende Betreuung auf dem Betrieb.
Ist dieser nicht vorhanden, so wird diese Aufgabe von dem Sozialen Dienst der jeweiligen WfbM übernommen.
4. Finanzierungsmöglichkeiten
Finanzierung von Qualifizierungsbausteinen sind über die Werkstatt möglich.
Arbeitskleidung und Fahrt werden von der WfbM finanziert.
Der Betrieb zahlt ein Arbeitsentgelt.
Der Arbeitsplatz kann auch mit einer Wohnform kombiniert werden. Das Wohnangebot würde dann über die Agentur für Arbeit (Grundsicherungsamt) (getrennt voneinander) finanziert werden.
Es sind auch langfristige Kooperationen mit einer WfbM vorstellbar – so könnte z.B. eine Versorgung mit Lebensmitteln vom Betrieb für die Weiterverarbeitung in der WfbM aufgebaut werden.
5. An wen kann ich mich wenden?
Es ist sinnvoll, Kontakt zu umliegenden Werkstätten (WfbM) mit dem Angebot/Vorschlag, einen Außenarbeitsplatz einzurichten, aufzunehmen.