Durch das Modell „Betreutes Wohnen in (Gast-) Familien“ (BWF) können (mit Ihrer Familie, Ihrem Partner oder auch als Lebensgemeinschaft) erwachsene Menschen mit Beeinträchtigung auf dem landwirtschaftlichen Betrieb bzw. im Wohnkomplex aufgenommen und im Alltag be-treut werden. Dieser Mensch wird als Gast bezeichnet. Dafür kommen insbesondere Menschen in Betracht, welche unter 65 Jahren alt sind und bereits länger (teilstationäre - oder stationäre) Hilfen in Anspruch genommen haben (d.h. Sie haben zum Beispiel zuvor in einer Klinik oder ei-nem Heim gelebt). Diese Menschen sind noch nicht in der Lage ein Leben ohne Betreuung zu füh-ren – mit diesem Modell könnten Sie ihnen eine Alternative zu einem Heimaufenthalt bieten. Dem Gast kann durch eine Familien nahe Betreuung bzw. durch soziales Einbezogensein zu einer (zumindest mittelfristigen) stabilisierenden Lebensperspektive verholfen werden. Daher besteht eine große Nachfrage nach Gastfamilien.
Zielgruppe:
Menschen mit Beeinträchtigungen
zusätzliche Arbeitskraft:
nein, aber möglich
Anstellungsverhältnis:
nein, aber möglich
Verbindung zur Landwirtschaft:
der landwirtschaftliche Betrieb/ der Hof als Wohnort und Lebensmittelpunkt
der landwirtschaftliche Betrieb als möglicher Arbeitsplatz oder Ort mit Beschäftigungsmög-lichkeiten
pädagogische Qualifikation:
nein
Begleitung von außen:
ja
Finanzierung:
Miet und- Nebenkosteneinnahmen
Betreuungsgeld
Verpflegungspauschale
2. Was gilt es zu beachten?
Für die Betreuung des Gastes muss keine pädagogische oder therapeutische Ausbildung vorgewiesen werden. Es soll sich bei diesem Angebot bewusst um eine „Laienbetreuung“ han-deln, wodurch bei dem Gast ein Gefühl der „Normalität“ bewirkt werden soll.
Auch Einzelpersonen, Paare oder vergleichbare Lebensgemeinschaft können im Sinne einer Gastfamilie auftreten.
Die Gastfamilie erhält Unterstützung durch erfahrene Fachkräfte bzw. ein sog. Familien-pflegeteam:
Eben weil an die Gastfamilien keine fachlichen Anforderungen gestellt werden, ist es umso entscheidender, dass diese einen direkten professionellen Ansprechpartner haben.
Sogenannte Familienpflegeteams übernehmen die Hilfe und Begleitung in Krisensituationen.
Diese bieten Hilfestellungen beim Aufbau der Kontaktaufnahme und in der Zusammenarbeit mit Kostenträgern an.
Bevorzugt werden bei der Auswahl des Pflegeteams und des Gastes Institutionen und Men-schen, welche aus der Region stammen (Stichpunkt: Heimatnahe Versorgung).
Es wird ein Familienpflegevertrag zwischen der Gastfamilie, dem Gast und dem Familien-pflegeteam abgeschlossen.
In diesem Vertrag sind Regelungen ähnlich eines Arbeitsvertrages enthalten – beispielsweise über einen Urlaubsanspruch von 28 Tage Urlaub im Jahr bei Fortzahlung der finanziellen Leistun-gen (bzw. Betreuungsfreie Zeit, bzw. Fremdbetreuung)
Bei der Auswahl des Gastes sollte weder eine massive aktuelle Drogenproblematik vorliegen, noch ein gewalttätiges Verhalten sich oder anderen gegenüber.
>h3>Die Aufgaben der Gastfamilien sind:
Betreuung und Integration der Leistungsberechtigten in das soziale Umfeld
Bereitstellung eines eigenen Zimmers sowie gemeinschaftlich genutzter Räume
Verpflegung der leistungsberechtigten Erwachsenen
Besuche von Angehörigen, Bekannten und Freunden der Gäste ermöglichen
Förderung der individuellen Ressourcen der Gäste (bspw. auch durch verschiedene Beschäf-tigungs- und Tätigkeitsfelder auf dem Hof/Betrieb)
Zusammenarbeit und Kooperation mit dem Fachteam und anderen Stellen (Ärzt*innen, So-zialamt, rechtliche Vertreter*innen, Mitarbeiter*innen von arbeits- oder tagesstrukturierenden Angeboten, etc.)
3. Voraussetzungen, welche Sie als Landwirt*in, die Hofbewohner*innen und die Struktur des Betriebes mitbringen sollten
Es müssen ausreichend Räumlichkeiten für den Gast - beispielsweise in Form eines eigenen Zimmers und bei körperbehinderten Menschen in Form einer behindertengerechten Ausstattung – vorhanden sein.
Falls eine Mitarbeit gewünscht ist, sollte der Betrieb über mögliche Beschäftigungsfelder ver-fügen. Eine Arbeitsstelle muss nicht gegeben sein.
In vielen Fällen arbeitet der Gast außerhalb des Betriebes, in diesen Fällen kürzt sich für Sie als Gastfamilie das Betreuungsgeld.
Sie bzw. Ihre Familie sollten über Zeit für die Betreuung verfügen, wobei der Umfang von der Art der Beeinträchtigung abhängt
.
Eine grundlegende Bereitschaft, den Menschen in die Familie zu integrieren sollte von allen da sein, damit sich dieser auch als Teil der Familie erlebt.
Alle Familienmitglieder und Hofbewohner*innen sollten eine Akzeptanz und eine hohe Of-fenheit, Empathie ggü. der Zielgruppe besitzen, Lust auf Begegnung und Interesse an Menschen mit besonderen Herausforderungen haben.
Von Ihnen und Ihrer Familie sollte eine Erkrankung oder Behinderung eher als eine Herausforde-rung, denn als Krankheit betrachtet werden.
4. Finanzierungsmöglichkeiten
Vergütung in Form eines Betreuungsgeldes
Dieses wechselt in Thüringen in seiner Höhe je nach Region (im Durchschnitt liegt es bei etwa 680€ im Monat).
Wird der Gast regelmäßig während des Tages nicht von der Gastfamilie betreut (z.B. aufgrund von Erwerbstätigkeit oder Teilnahme an einer teilstationären tagesstrukturierenden Maßnahme), wird das Betreuungsgeld um 20 % gekürzt.
Es gibt eine Aufwandsentschädigung.
Miete und Nebenkosten
Werden häufig durch die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter finanziert, sofern der Gast nicht über ausreichend Einkommen / Vermögen verfügt, um das Angebot selbst zu finanzieren.
Verpflegungspauschale bei Vollverpflegung
5. An wen kann ich mich wenden?
Für das Angebot BWF wenden Sie sich an ihren zuständigen Träger der Eingliederungshilfe (bzw. an das Sozialamt ihrer Region) oder bei einem Angebot für Jugendliche an das Jugendamt.
Bezüglich der Finanzierung von Miete und Nebenkosten ist das Jobcenter bzw. die Agentur für Arbeit zuständig oder der Grundsicherungsträger in der jeweiligen Kommune, in der der Mensch mit Behinderung vorher gelebt hat. Hier sollte der Soziale Träger Kontakt aufnehmen bzw. halten
Ebenso können Sie sich auch direkt an einen Träger für das betreute Wohnen in Gastfamilien wenden, diese sind häufig auf der Suche nach Gastfamilien:
Aktion Wandlungswelten – zuständig für Thüringen (ohne Wartburgkreis)
Sozialwerk Meiningen GmBH – Teilhabezentrum „Alte Handwerkskammer“. Ansprechpartnerin: Neu-Ulmer Straße 19 in 98617 Meiningen. Tel.: 03693 / 89 220 0, email: bwf@sozialwerk-meiningen.de www.Sozialwerk-Meiningen.de Diakonie Verbund Eisenach gGmBH – zuständig für Stadt Eisenach und Wartburgkreis, Ansprechpartnerin: Im Entenbad 02 in 99947 Behringen. Tel.: 036254 766914