Das persönliche Budget ist keine eigene Hilfeform, sondern vielmehr eine alternative Finanzierungsmöglichkeit: Die Leistungen werden hierbei auf Antrag als Geldleistung ausgezahlt und nicht wie sonst als Sach- oder Dienstleistung erbracht. In der Regel darf für das persönliche Budget nicht mehr Geld ausgegeben werden, als die entsprechende Sachleistung gekostet hätte. Es ist eine finanzielle Hilfe, welche ein beeinträchtigter Mensch erhält, um sich von dem Geld selbstständig die benötigte Unterstützung auf einem Dienstleistungsmarkt einzukaufen.
Zielgruppe:
Menschen mit Beeinträchtigungen
zusätzliche Arbeitskraft:
Nein
Anstellungsverhältnis:
Nein
Verbindung zur Landwirtschaft:
Möglichkeit der tiergestützten Therapie
Möglichkeit der Beschäftigung/ Teilhabe
pädagogische Qualifikation:
je nach Form und Angebot
Begleitung von außen:
nein
Finanzierung:
Der Mensch, der das persönliche Budget beantragt und bewilligt bekommt, kauft sich bei Ihnen, seine Leistungen ein (bspw. tiergestützte Therapie).
2. Was gilt es zu beachten?
Als Persönliches Budget können sämtliche Leistungen zur Teilhabe in Anspruch genommen werden, allerdings können Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht oder nur sehr eingeschränkt frei beschafft werden, sondern müssen größtenteils zwingend bei einem anerkannten Anbieter ( WfbM oder ALA) eingekauft werden.
Ausdrücklich vorgesehen ist auch der Einsatz des Persönlichen Budgets für betreutes Wohnen.
Es eignet sich in besonderem Maße, den Auszug aus einem Heim und den Eintritt in betreute Wohnmöglichkeiten zu erleichtern.
Es könnten aber ebenso Leistungen für begleitende Hilfen im Arbeitsleben (Arbeitsassistenz, Kraftfahrzeughilfe, Hilfen zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben) finanziert werden.
Sachleistungen (d.h. Begleitung/Betreuung durch professionelle Dienstleister) werden durch das Persönliche Budget nicht abgeschafft.
Es ist auch möglich, dass Menschen mit Behinderungen gleichzeitig Sachleistungen und ein Persönliches Budget für verschiedene Hilfen erhalten können.
Das Persönliche Budget wie jede Form der Eingliederungshilfe erfolgt nur auf Antrag!
Das Geld in Form eines „Persönlichen Budgets“ kann der/die Antragsteller*in dabei sowohl für die Assistenz eines Saunabesuches, als auch für die Möglichkeit eines angeleiteten Besuches eines Bauernhofes mit Tier- oder Pflanzengestützten Interventionen ausgeben – sofern diese Aktivitäten seinem anerkannten Förder- und Unterstützungsbedarf entsprechen.
Ein Budget richtet sich nach dem persönlichen Unterstützungsbedarf, der geprüft wird und der Zielvereinbarung, die abgeschlossen werden muss. (kann im Durchschnitt um die 200€ - 800€ im Monat betragen).
Das Budget soll den individuell festgestellten Bedarf eines Menschen mit Beeinträchtigung decken. Untersuchungen zufolge lag das kleinste Budget bei 36 Euro und das höchste bei 12.683 Euro.
Der Vorteil des Persönlichen Budgets liegt in der individuellen Verwendung entsprechend der persönlichen Ziele. Der Nachteil liegt in dem aufwendigen Antrags-, Verwaltungs- und Abrechnungsverfahren sowie der notwendigen selbständigen Suche nach geeigneten Hilfen.
Dies hindert Menschen mit Behinderungen häufig, diese Möglichkeit zu beantragen. Leistungsträger haben oft Zweifel, ob der Mensch mit Behinderung die Geldleistung sachgerecht verwendet und erschweren häufig die Leistung in dieser Form (Aber es gibt einen Rechtsanspruch, weshalb das Persönliche Budget nicht verweigert werden kann.).
Einen Antrag auf Persönliches Budget kann jeder behinderte oder von Behinderung bedrohte Mensch stellen, egal, wie schwer seine Behinderung ist. (Eltern können es auch für ihre behinderten Kinder beantragen).
3. Voraussetzungen, welche Sie als Landwirt*in, die Hofbewohner*innen und die Struktur des Betriebes mitbringen sollten
Beim Persönlichen Budget in der Sozialen Landwirtschaft muss berücksichtigt werden, dass Menschen mit Behinderungen manchmal ihr Budget weder allein beantragen, noch verwalten und managen können.
Diese Assistenzleistungen müssen mitfinanziert und beantragt werden (zum Beispiel durch einen Integrationsfachdienst, Job-Coaches,..).
4. Finanzierungsmöglichkeiten
Das Persönliche Budget kann eine Finanzierungsmöglichkeit sein, um Angebote für Menschen mit Beeinträchtigungen (insbesondere für Erwachsene und Jugendliche mit geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen) anzubieten.
Dazu müssen diese Menschen das Budget beantragen und Sie als „Beauftragten“ bestimmen – gemeinsam müssen sie dann eine Zielvereinbarung abschließen.
Die Laufzeit eines Persönlichen Budgets beträgt meist 1 Jahr, es kann kürzer oder länger sein.
Der aktuelle Stand und die Notwendigkeit der Fortführung werden in regelmäßigen Hilfeplangesprächen beim Leistungsträger regelmäßig vor Ablauf des Bewilligungszeitraums geprüft.
Allerdings kann nur der Leistungsberechtigte (oder seine gesetzlichen Vertreter*innen) einen Antrag stellen, nicht Sie als potentieller Anbieter.
Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. bietet eine Beratungshotline zum Persönlichen Budget an: 01805 / 474712, Montag bis Freitag 9 bis 16 Uhr.