Für Menschen mit einem Suchthintergrund kommen innerhalb der Sozialen Landwirtschaft lediglich Angebote im Bereich der Nachsorge in Frage. Dabei ist die Nachsorge ist nicht als ein spezifisches Modell zu verstehen, sie beschreibt vielmehr die Phase, in welcher ehemals Suchtkranke Menschen clean sind, eine Entwöhnungsbehandlung abgeschlossen haben und sich auf ein neues Leben in einem konsumfreien Alltag vorbereiten möchten. Sucht kann aber immer ein Thema bleiben. Innerhalb der Nachsorge können für Menschen mit Suchthintergrund die gleichen Modelle angeboten werden, wie in der Eingliederungshilfe. Betreutes Wohnen in Gastfamilien, Ambulant betreutes Wohnen, Tagesstrukturierende Maßnahmen, aber auch Zuverdienstmodelle, Integrationsbetriebe, Andere Leistungsanbieter oder Unterstützte Beschäftigung sind Modelle, welche ebenso für Menschen mit Suchterkrankungen angeboten werden können.
Zielgruppe:
Menschen mit Suchthintergrund
zusätzliche Arbeitskraft:
nein
Anstellungsverhältnis:
nein
Verbindung zur Landwirtschaft:
der landwirtschaftliche Betrieb als Ort zur Wiedereingliederung in das Arbeitsleben und oder den Alltag
pädagogische Qualifikation:
je nach Modell
Begleitung von außen:
ja
Finanzierung:
je nach Modell
2. Was gilt es zu beachten?
Für diese Zielgruppe spielt eine strukturgebende Arbeit bzw. Beschäftigung eine zentrale Rolle: Sie kann ihnen helfen einen ausgewogenen Tag – Nachtrythmus wieder zu erlangen.
Ebenso kann sich durch sie die Möglichkeit zur körperlichen Auslastung (evtl. sogar eine Möglichkeit zum Erleben von Grenzerfahrungen - „Adrenalinkicks ohne Konsum“) ergeben.
Jedoch hat die Zielgruppe häufig körperliche Defizite; demnach ist die Leistungsfähigkeit häufig zu Beginn des Angebotes eingeschränkt.
Menschen mit Suchterkrankungen haben häufig die Erfahrung von Ausgrenzung bzw. einem Leben am Rande der Gesellschaft gemacht, daher ist für sie ein fester Platz in einer Hofgemeinschaft von großer Bedeutung um dem Bedürfnis nach Zugehörigkeit gerecht zu werden.
Für alle Angebote ist die Abstinenz eine Grundvoraussetzung!
In der Zusammenarbeit mit Menschen mit Suchterkrankungen ist eine Zusammenarbeit mit einer Klinik, einer Suchtberatungsstelle oder einem niedergelassenen Therapeuten wichtig – dies kann (je nach Modell) ein Qualitätsstandard sein.
Neben der Arbeit (bzw. dem Wohnen auf dem Hof/Betrieb) muss es dem Menschen mit Suchterkrankung möglich sein zusätzlich eine Selbsthilfegruppe und/oder eine Suchtberatungsstelle zu besuchen, um hier über die Suchtproblematik sprechen zu können. Daher sollte sich ein derartiges Angebot in der Nähe des Betriebes finden lassen.
Rückfälle sind möglich und müssen nicht zwangsläufig zur Beendigung des Angebots führen. Wichtig sind hier klare Vereinbarungen bei der Aufnahme (z. B. zu Abstinenzkontrollen, Konsequenz bei Rückfall, wer wird einbezogen, usw.).
3. Voraussetzungen, welche Sie als Landwirt*in, die Hofbewohner*innen und die Struktur des Betriebes mitbringen sollten
An den/die Landwirt*in
Vor allem für Jugendliche mit Suchterkrankungen können Sie als Landwirt*in die Rolle einer cleanen, gesunden und leistungsstarken Vorbildfunktion einnehmen. Dabei braucht es keine speziellen Kenntnisse über Drogenabhängigkeit – vielmehr soll Bodenständigkeit und Normalität vermittelt werden.
Es ist ebenso wichtig, dass Sie den Menschen auch etwas zutrauen können, nur dadurch kann das Selbstbewusstsein gestärkt werden. Eine resolute und empathische Persönlichkeit, welche in der Lage ist klare Anweisungen zu erteilen ist von Vorteil.
Für Sie als Landwirt*in gilt es im Umgang mit dieser Zielgruppe zu beachten, dass diese Menschen sich in einer Lebenslage befinden, für welche eindeutige und klar gesetzte Regeln und Grenzen von großer Bedeutung sind.
Wichtig ist das die Möglichkeit besteht auf Regelverletzungen unmittelbar zu reagieren d.h. mit einem Gespräch oder einer Konsequenz. Dafür braucht es Zeit und natürlich die enge Zusammenarbeit mit Fachkräften (v.a. Sozialarbeiter*innen).
Diese legen gemeinsam mit Ihnen und dem Menschen mit Suchterkrankung die Ziele des Angebotes fest und sind in dessen Verlauf fester Ansprechpartner. Ein Ziel könnte beispielsweise das pünktliche Erscheinen auf Arbeit an vier Tagen in der Woche sein.
Sie als Landwirt*in und Arbeitsanleiter*in müssen mit dem/ der Sozialarbeiter*in eine einheitliche Linie fahren!
An den Hof
Es wäre wünschenswert, wenn auf dem Betrieb auch eine Arbeitsperspektive möglich wäre bzw. bei Angeboten im Bereich Wohnen sich eine Arbeitsperspektive im Hofumfeld finden lässt.
Überschaubare, vielfältige und technisch einfache Arbeit, bei welcher verschiedene Fähigkeiten erprobt und gemäß den eigenen Stärken gearbeitet werden kann. Die Arbeit kann aber durchaus auch körperlich anstrengend sein.
An die anderen Hofbewohner*innen/ Mitarbeiter*innen
Die anderen Hofbewohner*innen sollten anderen Lebensentwürfen gegenüber offen und respektvoll begegnen.
Auf dem Hof sollte ein achtsamer Umgang mit Suchtmitteln (Alkohol, Tabak, Kaffee, Medien) gepflegt werden.
4. Finanzierungsmöglichkeiten
siehe Finanzierungsmöglichkeiten in den Modellen der Eingliederungshilfe (Soziale Teilhabe und Teilhabe am Arbeitsleben
5. An wen kann ich mich wenden?
Möchten Sie Angebote für Erwachsene machen, ist das Sozialamt der richtige Ansprechpartner.
Möchten Sie Angebote für Jugendliche machen, wenden Sie sich an das für sie zuständige Jugendamt
Es haben sich mittlerweile auch spezielle Initiativen für Angebote auf Bauernhöfen für Suchtkranke Menschen gegründet. Diese sind häufig auf der Suche nach Landwirt*innen.