Für junge Menschen mit Beeinträchtigung bestand bislang nach der Schule lediglich die Möglichkeit Leistungen zur beruflichen Bildung in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) oder bei einem anderen Leistungsanbieter in Anspruch zu nehmen. Jedoch erwerben Sie bei diesen beruflichen Bildungsmaßnahmen keinen anerkannten Berufsabschluss. Das Budget für Ausbildung soll diesen Menschen mit Beeinträchtigungen eine reguläre Ausbildung ermöglichen. Vorbild ist das durch das BTHG eingeführte Budget für Arbeit, das voll erwerbsgeminderten Menschen zu einem regulären Arbeitsverhältnis verhilft. Im Gegensatz zum Budget für Arbeit zielt das Budget für Ausbildung auf die Erstausbildung am Übergang von der Schule in den Beruf ab (BT-Drs. 19/13399: 40).
Das Budget für Ausbildung wird bis zum erfolgreichen Abschluss der Ausbildung gewährt. Sollte die Ausbildung vorzeitig beendet werden, besteht ein Rückkehranspruch in die WfbM.
Zielgruppe:
junge Menschen mit Beeinträchtigungen/ Behinderungen
zusätzliche Arbeitskraft:
ja, bzw. Ausbildungsverhältnis
Anstellungsverhältnis:
ja
Verbindung zur Landwirtschaft:
der landwirtschaftliche Betrieb als Berufsbildungsbereich
pädagogische Qualifikation:
nein
Begleitung von außen:
nicht zwingend
Finanzierung:
Die Ausbildungsvergütung wird im vollen Umfang vom Leistungsträger gezahlt (im Gegensatz zum Budget für Arbeit).
2. Was gilt es zu beachten?
Das Budget für Ausbildung kann dort sinnvoll sein, wo Assistierte Ausbildung, Ausbildungszuschüsse an Arbeitgeber oder ausbildungsbegleitende Hilfen nicht geeignet sind bzw. nicht ausreichen für einen erfolgreichen Berufsabschluss (Stellungnahme BAG BBW 2019, S. 2)
Das Budget für Ausbildung soll an der Schnittstelle Schule / Beruf wirken und hier das Wunsch und Wahlrecht junger Menschen verbessert.
Der Gesetzgeber prüft aktuell, Aufwendungen von Anleitung und Begleitung an Schule und Arbeitsplatz künftig zu erstatten (Stellungnahme BAG BBW 2019, S. 5) – noch aktuell oder bereist beschlossen?
Die individuell notwendigen Assistenzbedarfe sollten also schon in der Budgetplanung berücksichtigt werden, damit die Ausbildung auch erfolgreich abgeschlossen werden kann.
3. Voraussetzungen welche Sie als Landwirt*in, die anderen Hofbewohner*innen und die Struktur des Betriebes mitbringen sollten
Im Allgemeinen müssen Sie die begleitenden Hilfen durch Dritte auf Ihrem Betrieb zulassen und Spaß an der Arbeit mit Menschen haben und mit diesem auch eng (siehe Vorbereitungsphase) zusammen arbeiten wollen.
Auf Ihrem Betrieb muss sich ein individuell zugeschnittenes Beschäftigungsfeld für den Menschen finden lassen - bestenfalls eines, in welches Sie den Beschäftigten ohne ein großes Maß an Assistenzleistungen entlassen können.
Ihr Betrieb muss ein anerkannter Ausbildungsbetrieb sein.
4. Finanzierungsmöglichkeiten
Die Ausbildungsvergütung wird im vollen Umfang vom Leistungsträger gezahlt (im Gegensatz zum Budget für Arbeit).
Aufwendungen für die wegen der Beeinträchtigung erforderliche Anleitung und Begleitung am Ausbildungsplatz und in der Berufsschule sind ebenso im Budget für Ausbildung enthalten.
Alle Leistungen werden bis zum erfolgreichen Abschluss der Ausbildung erbracht.
5. An wen kann ich mich wenden?
Zuständiger Kostenträger für das Budget für Ausbildung ist in erster Linie die Bundesagentur für Arbeit.
Laut § 61a Abs. 5 SGB IX ist der zuständige Leistungsträger dazu verpflichtet, den Menschen mit Behinderungen bei der Suche nach einem geeigneten Ausbildungsplatz zu unterstützen. Damit ist jedoch nicht eine Verpflichtung des Leistungsträgers verbunden, ein Budget für Ausbildung in jedem Fall zu ermöglichen (BT-Drs. 19/13399: 38).