Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (MAG)
1. Kurze Beschreibung des Modells
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (MAG) sind ein Arbeitsförderungsinstrument für Ausbildungssuchende und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitssuchende sowie Arbeitslose. Teilnehmende an Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung werden an den Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt sowie an ein selbstständiges Arbeiten herangeführt (§45 SGB II). Im Rahmen solcher Maßnahmen werden zum Beispiel Fremdsprachenkurse oder Bewerbungstrainings angeboten. Meistens sind es freie Träger, welche diese Maßnahmen durchführen. Aber auch ein landwirtschaftlicher Betrieb kann eine betriebliche Maßnahme von maximal 6 Wochen, in Ausnahmefällen von bis zu 12 Wochen (§45 Abs. 8 SGB III) anbieten. MAG sind folglich ein Rechtsrahmen, innerhalb dessen ein betriebliches Praktikum oder Probearbeiten erfolgen kann.
Zielgruppe:
Jugendliche/ junge Erwachsene, Langzeitarbeitslose, schwerbenhinderte Menschen
zusätzliche Arbeitskraft:
ja
Anstellungsverhältnis:
nein
Verbindung zur Landwirtschaft:
der landwirtschaftliche Betrieb, als Ort für Maßnahmen zur Aktivierung
je nach Aufbau der Maßnahme, kann hier insbesondere "der den Mensch fördernde Wert von landwirtschaftlichen Tätigkeiten und Settings" in den Vordergrund rücken (Jahresrhythmus, natürlicher Kreislauf, sinnvolle Tätigkeiten, Kontakt zu den Tieren und Pflanzen)
pädagogische Qualifikation:
nein
Begleitung von außen:
nein, evtl. Kontakt mit der Agentur für Arbeit
Finanzierung:
der/die Teilnehmende erhält weiterhin Grundsicherung
der Arbeitgeber zahlt lediglich die Grundsicherung
2. Was gilt es zu beachten?
MAG können nur mit Einwilligung des Jobcenters/der Agentur für Arbeit erfolgen.
Stimmt das Jobcenter ein, erhält der Teilnehmende einen „Aktivierungsgutschein“ und kann dann im Betrieb Probearbeiten, während er weiter Arbeitslosengeld und ggf. weitere Unterstützungen, zum Beispiel für die Erstattung der Fahrkosten, erhält.
Soll eine MAG für junge Geflüchtete angeboten werden, so benötigen diese keine spezielle Genehmigung durch die Ausländerbehörde.
Allerdings sind Geflüchtete aus sicheren Herkunftsländern von diesem Programm ausgeschlossen.
Träger von Maßnahmen bedürfen nach § 176 SGB III der Zulassung durch eine fachkundige Stelle, um Maßnahmen der Arbeitsförderung durchzuführen oder durchführen zu lassen.
Maßnahmen, die im Rahmen des Gutscheinverfahrens (AVGS) durchgeführt werden, müssen nach § 179 SGB III zugelassen sein.
Das bedeutet, dass der Anbieter, der Träger der Maßnahme (MAT) eine Zertifizierung nach AZAV besitzen muss. Zusätzlich muss die Maßnahme zugelassen sein. Um Bildungsträger zu werden, sind verschiedene Bedingungen notwendig, z. B. ein funktionierendes Qualitätsmanagement und die Auswahl fachlich und pädagogisch geeigneter Dozenten, die als Jobcoach arbeiten.
Arbeitgeber, die ausschließlich betriebliche Maßnahmen oder betriebliche Teile von Maßnahmen durchführen, bedürfen keiner Zulassung.
3. Voraussetzungen, welche Sie als Landwirt*in, die Hofbewohner*innen und die Struktur des Betriebes mitbringen sollten
MAG sind eine Möglichkeit, einen schwerbehinderten Menschen oder Langzeitarbeitslosen kennen zu lernen und an die Arbeit im eigenen Betrieb heranzuführen.
Die MAG muss folglich zur Eignungsfeststellung dienen. Die Maßnahme kann also nur dann erfolgen, wenn es im Betrieb eine freie Stelle gibt, die ggf. mit diesen Menschen besetzt werden soll.
Ist keine Stelle im Betrieb frei oder wurde den Menschen bereits vor Beantragung der MAG eine Stelle angeboten, so kann keine MAG durchgeführt werden.
4. Finanzierungsmöglichkeiten
Durch die Maßnahme entsteht kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis.
Der Arbeitgeber oder Träger übernimmt die Kosten für die gesetzliche Unfallversicherung. Arbeitslosengeld wird während einer solchen Maßnahme weiterhin an den Teilnehmenden gezahlt.
Eine Vergütung muss den Teilnehmenden deshalb nicht gezahlt werden.
5. An wen kann ich mich wenden?
Haben Sie Fragen zu Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, ist die örtliche Agentur für Arbeit Ihr richtiger Ansprechpartner.