Eine Einstiegsqualifizierung ist ein betriebliches, sozialversicherungspflichtiges Langzeitpraktikum von 6 bis 12 Monaten. Im Idealfall wird durch dieses Praktikum eine Übernahme in eine richtige Ausbildung angestrebt. Einstiegsqualifizierungen sind eine Option für junge Menschen, welche noch nicht in vollem Umfang für eine Ausbildung geeignet, lernbeeinträchtigt oder sozial benachteiligt sind. Gleichzeitig ermöglicht die Einstiegsqualifizierung Unternehmen den (Wieder)Einstieg in die betriebliche Ausbildung, falls Sie noch nicht oder länger Zeit nicht mehr ausgebildet haben.
Mit der Einstiegsqualifizierung (EQ) unterstützt der Bund Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die Jugendlichen ein bezahltes Langzeitpraktikum anbieten möchten und ihnen damit die Vorbereitung auf eine Berufsausbildung ermöglichen.
Zielgruppe:
Jugendliche/ junge Menschen mit und ohne Behinderung
zusätzliche Arbeitskraft:
Praktikant*innenverhältnis
Anstellungsverhältnis:
nein
Verbindung zur Landwirtschaft:
Landwirtschaft als mögliches Arbeitsfeld
pädagogische Qualifikation:
Nein, der Betrieb muss ein Ausbildungsbetrieb sein
Begleitung von außen:
nein
Finanzierung:
Der Betrieb trägt die Sach- und Personalkosten sowie die Beiträge zur Berufsgenossenschaft.
Eine Einstiegsqualifizierung ist ein betriebliches, sozialversicherungspflichtiges Langzeitpraktikum von 6 bis 12 Monaten. Im Idealfall wird durch dieses Praktikum eine Übernahme in eine richtige Ausbildung angestrebt. Einstiegsqualifizierungen sind eine Option für junge Menschen, welche noch nicht in vollem Umfang für eine Ausbildung geeignet, lernbeeinträchtigt oder sozial benachteiligt sind. Gleichzeitig ermöglicht die Einstiegsqualifizierung Unternehmen den (Wieder)Einstieg in die betriebliche Ausbildung, falls Sie noch nicht oder länger Zeit nicht mehr ausgebildet haben.
Mit der Einstiegsqualifizierung (EQ) unterstützt der Bund Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die Jugendlichen ein bezahltes Langzeitpraktikum anbieten möchten und ihnen damit die Vorbereitung auf eine Berufsausbildung ermöglichen.
2. Was gilt es zu beachten?
Die Einstiegsqualifizierung muss auf einen anerkannten Ausbildungsberuf (§ 4 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz), in diesem Falle würde es sich um Berufsgruppen wie Landwirt*in Gärtner*in, Melker*in oder Tierwirt*in, handeln.
In der Regel findet die Qualifizierung in Vollzeit statt. Eine Teilzeitbeschäftigung ist möglich, wenn die jungen Menschen eigene Kinder erziehen oder Familienangehörige pflegen.
Eine Einstiegsqualifizierung kann auch eine Möglichkeit sein, um geflüchtete Menschen oder Migranten auf dem Hof zu qualifizieren. Asylbewerber oder Geduldete benötigen für eine Teilnahme die Genehmigung der Ausländerbehörde.
3. Voraussetzungen, welche Sie als Landwirt*in, die Hofbewohner*innen und die Struktur des Betriebes mitbringen sollten
Ihr Betrieb muss als Ausbildungsbetrieb anerkannt sein, bzw. können landwirtschaftliche Betriebe, die nach den Demeterrichtlinien arbeiten, die sog. freie Ausbildung anbieten.
Von Vorteil ist es, wenn der Betrieb grundsätzlich das Interesse hat, durch die Einstiegsqualifizierung eine spätere Übernahme in eine betriebliche Ausbildung anzustreben.
4. Finanzierungswege
Der Betrieb trägt die Sach- und Personalkosten sowie die Beiträge zur Berufsgenossenschaft.
Gemäß tariflicher und rechtlicher Bestimmungen, muss den Teilnehmer*innen der EQ eine Vergütung gezahlt werden.
Ihr Betrieb kann jedoch Unterstützung durch das jeweilige Jobcenter oder die Arbeitsagenturen beantragen. In diesem Fall kann die Vergütung monatlich mit bis zu 231€ bezuschusst werden (§54a SGBIII).
Auch der Gesamtsozialversicherungsbeitrag wird anteilig durch das Jobcenter oder den Arbeitsagenturen übernommen. Ebenso können ausbildungsbegleitende Hilfen gewährt werden.
5. An wen kann ich mich wenden
Eine Einstiegsqualifizierung kann bei der örtlichen Agentur für Arbeit beantragt werden.