Niedrigschwelliges Betreuungs- und Entlastungsangebot
1. Kurze Beschreibung des Modells
Menschen mit unterschiedlichen Pflegegraden (demnach können dies Kinder, Jugendliche, Erwachsene aber auch Senioren sein) werden häufig von ihren Angehörigen täglich zuhause gepflegt und umsorgt. Um diese Angehörigen zu entlasten, gibt es die Möglichkeit unterschiedliche „Angebote zur Unterstützung im Alltag“ gem. §45a SGB XI zu nutzen. Die Angebote können über alltägliche, hauswirtschaftliche Unterstützung bis hin zu stundenweisen Erlebnisangeboten fernab des Alltags reichen und sehr unterschiedlich in ihren Inhalten sein. Sie müssen jedoch alle nach Landesrecht anerkannt sein (§45b Abs. 1 SGB XI).
So kann auch ein derartiges Angebot ganz individuell auf einem landwirtschaftlichen Betrieb angeboten werden. Es können beispielsweise Kontaktmöglichkeiten mit Bauernhoftieren oder andere erlebnisorientierte Angebote rund um die Landwirtschaft in Hof-Cafés ausgerichtet werden. Dies kann sowohl für pflegebedürftige Kinder, als auch für Demenzerkrankte Menschen ein bereicherndes, alternatives niedrigschwelliges Betreuungs- bzw. Entlastungangebot darstellen.
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Zielgruppe:
Menschen mit Pflegegraden
zusätzliche Arbeitskraft:
nein
Anstellungsverhältnis:
nein
Verbindung zur Landwirtschaft:
der landwirtschaftliche Betrieb als Kontaktmöglichkeit und Angeboten zu und mit Tieren, Pflanzen und anderen Menschen
als Aufenthaltsort
pädagogische Qualifikation:
ja
Begleitung von außen:
nein
Finanzierung:
Pro Person bis zu 125€ monatlich
2. Was gilt es zu beachten?
Die wichtigsten Vorschriften lassen sich in der Thüringer Verordnung über die Anerkennung und Förderung von Angeboten zur Unterstützung Pflegebedürftiger im Alltag (ThürAUPAVO) finden.
Um als ein „Entlastungsangebot“ anerkannt und dann auch refinanziert zu werden, muss ein Antrag inklusive Konzept beim Thüringer Landesverwaltungsamt gestellt werden.
Das Anerkennungsverfahren hat das Ziel, die Qualität der niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlastungsangebote zu sichern.
Um ein derartiges Angebot aufzubauen, braucht es eine Fachkraft (worunter bei diesem Modell bspw. ein/e Psycholog*in oder ein/e Sozialpädagog*in zu verstehen ist), welche die fachliche Koordination für das Angebot übernimmt.
Das heißt nicht, dass diese Fachkraft bei allen Stunden auf dem Hof anwesend sein muss.
Ehrenamtlich Helfer*innen können das Angebot betreuen, dafür benötigen sie eine vorbereitende Schulung im Umfang von mindestens 30 Stunden (§4 Abs. 1 (ThürAUPAVO)
Zudem sind weitere Anforderung zur Qualifikation und Schulung gemäß §4 ThürAUPAVO zu erfüllen.
Für diese ehrenamtlichen Helfer*innen braucht es einen ausreichenden Versicherungsschutz gegen Sach- und Personenschäden, welche sie im Rahmen ihrer Tätigkeit verursachen oder erleiden können.
Das niedrigschwellige Betreuungsangebot ist in § 45a – 45c SGB XI gesetzlich geregelt.
Ein Entlastungsbetrag von bis zu 125€ monatlich steht demnach allen Menschen mit Pflegegrad zu, welche zuhause gepflegt werden.
Dieser soll dafür eingesetzt werden, Angehörigen bzw. Nahestehende in ihrer Pflegetätigkeit zu entlasten bzw. die Selbstbestimmung und Selbstständigkeit der Betroffenen bei ihrer Gestaltung des Alltags zu verstärken.
Daher ist es wichtig, dass auch Ihr Angebot wirklich zur Entlastung beiträgt und demnach bspw. Fahrtwege abgesprochen werden und ggf. über einen externen Fahrdienst abgedeckt werden.
3. Voraussetzungen, welche Sie als Landwirt*in, die Hofbewohner*innen und die Struktur des Betriebes mitbringen sollten
Es braucht eine koordinierende Fachkraft für das nach Landesrecht anerkannte Angebot gemäß § 45b Abs. (1) Ziffer 4.
Für die Leistungen auf dem Betrieb braucht es mindestens zwei ehrenamtliche Helfer*innen, welche das Angebot begleiten – dadurch könnte auch anderen Hofbewohner*innen oder Mitarbeiter*innen die Möglichkeit gegeben werden pädagogisch auf dem Betrieb tätig zu werden.
Beide benötigen eine vorbereitende Schulung im Umfang von Mindestens 160 Stunden.
Falls über keine einschlägig abgeschlossene Berufsausbildung verfügt wird, muss ein min. zweiwöchiges Praktikum in einer stationären Pflegeeinrichtung oder bei einem ambulanten Pflege- oder Betreuungsdienst absolviert werden.
Die Struktur des Betriebes sollte viele Erlebnisräume bieten.
Kinder suchen häufig unterschiedliche Tierbegegnungen (evtl. auch die Möglichkeit zu reiten) oder andere Beschäftigungsmöglichkeiten auf dem Betrieb.
Für Ältere Menschen und Menschen die nicht mehr so mobil sind, braucht es einen gut ausgestatteten Raum. bestenfalls mit Blick auf Tiere um Beobachtungsmöglichkeiten zu schaffen. Dieser Raum (bspw. ein altes Stallgebäude) sollte für die Zielgruppe entsprechend gestaltet werden und für spezielle Veranstaltungen genutzt werden können.
Es sollte beachtet werden, dass die älteren Menschen es evtl. kaum noch schaffen Wege auf dem Betrieb zurückzulegen.
4. Finanzierungsmöglichkeiten
Der gesetzlich festgelegte Betrag (sog. Entlastungsbetrag) für ein niedrigschwelliges Betreuungs- und Entlastungsangebot beträgt im Monat bis zu 125€ (§45b SGB XI).
Für die Leistungen dürfen nicht mehr als 24€ pro Stunde abgerechnet werden; hierin sind alle Nebenkosten einschließlich der Personalnebenkosten und der Fahrtkosten enthalten.
Es können auch Gruppenangebote für bis zu 4 Personen konzipiert werden.
Zusatzangebote können sich die Betroffenen evtl. auch auf Selbstzahler realisieren lassen.
5. An wen kann ich mich wenden?
Die zuständige Behörde für dieses Angebot ist das Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA).
Um sich Ihr Angebot anerkennen zu lassen, müssen Sie einen Antrag (inklusive Konzept) beim Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA), Referat 630 einreichen.