Innerhalb einer Hofgemeinschaft oder Familie können Kinder – welche aus unterschiedlichen Gründen nicht in ihrer Herkunftsfamilie leben können – in Rahmen der Pflegefamilie aufgenommen werden. Die Pflegekinder würden vorübergehend oder auf Dauer in Ihrer Familie bzw. Hofgemeinschaft leben. Das bedeutet, dass die Kinder oder Jugendlichen für diese Zeit, Teil Ihres Familienalltags werden: Sie leben in der Familie/ auf dem Hof und nehmen am familiären Alltag teil. Da der "Familiensitz" an einen landwirtschaftlichen Betrieb gekoppelt ist, erleben die Pflegekinder, welche Tätigkeiten dazu gehören und erfahren den Rhythmus bspw. der Versorgung und Pflege der Tiere oder der Bewirtschaftung des Feldes. Im Rahmen der Möglichkeiten und nach Absprache, können auch hier einzelne Aufgaben übernommen werden, wie dies dann eventuell auch andere Familienmitglieder tun. Bestmöglich können die Pflegekinder die nächstgelegene Schule besuchen, bzw. eine Schule im Umkreis, wenn noch eine Schulpflicht besteht. Insbesondere Kinder, welche Gewalt oder Vernachlässigung erfahren haben, finden durch die Aufnahme in einer intakten Familie Halt und Geborgenheit. Eventuell bedeutet der Abstand vom Elternhaus oder dem bisherigen sozialen Umfeld auch Abstand von einem “schwierigen Freundeskreis”, Gewalt und/oder Drogen. Bei der Pflegelternschaft steht das Erlernen landwirtschaftlicher Qualifikationen dennoch nur an zweiter Stelle, auch wenn das landwirtschaftliche Setting zunächst mit vielen sinnstiften Tätigkeiten verbunden ist. Sicherheit und Zughörigkeit zu einer Familie und das gleichzeitige Ausleben von Individualität beim Leben und Wirken in der Natur sind hier zentral.
Bei weiterem individuellen Beratungsbedarf und für Informationen rund um die Soziale Landwirtschaft, wenden Sie sich gerne an das Beratungszentrum Sozialen Landwirtschaft: soziale-landwirtschaft@oekoherz.de, https://bio-thueringen.de/oekoherz/soziale-landwirtschaft