Landwirtschaftliche Betriebe können Orte sein, auf denen eine intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung stattfinden kann. Diese Maßnahme bietet jungen Menschen - Mädchen wie Jungen - eine Chance in einer neuen Umgebung eine sehr schwierige und überfordernde Lebenslage zu bewältigen. Da sie in diesem Zustand das Wohnen in einer Wohngruppe überfordern kann und sie oftmals nur noch wenige Menschen an sich heran lassen, gibt es die Möglichkeit, dass sie ein/e Pädagog*in (oder mehrere in Absprache) für eine Zeit lang intensiv begleitet. Es handelt sich hierbei um eine Form der „Hilfen zur Erziehung“ nach §35 SGB VIII.
Dieses Modell kann auf einem landwirtschaftlichen Betrieb durchgeführt werden, wenn die Landwirtschaft und die Sozialpädagogik voneinander getrennt werden – wobei die Landwirtschaft sinnvolle Beschäftigungsfelder und Lebenslernorte für die Arbeit des/der Sozialpädagog*in mit dem/der Jugendlichen bereitstellen kann. Je individueller und intensiver die Maßnahme gestaltet wird, desto häufiger lassen sich positive Entwicklungen bei den Jugendlichen beobachten.
Zielgruppe:
Jugendliche
zuätzliche Arbeitskraft:
nein
Anstellungsverhältnis:
nein
Verbindung zur Landwirtschaft:
der landwirtschaftliche Betrieb als Ort für mögliche Tätigkeiten,
als Ort für Ruhe, als Lebenslernort
pädagogische Qualifikation:
ja
Begleitung von außen:
ja, bzw. bedarf es einer Fachkraft mit entsprechender Qualifikation
Finanzierung:
die Finanzierung erfolgt in der Regel über Leistungen des Jugendamtes
2. Was gilt es zu beachten?
Mindestens eine sozialpädagogische Fachkraft mit entsprechender Berufserfahrung sollte die Betreuung anleiten und begleiten.
Bei intensiven 1:1 Betreuungen über einen Zeitraum von ca. 6 Monaten, sollte sich der/die Sozialpädagog*in im Anschluss eine Zeit aus der Arbeit rausnehmen können um Selbstfürsorge zu betreiben.
Die Verantwortung für die landwirtschaftlichen Abläufe sollte im besten Fall vom pädagogischen Auftrag entkoppelt sein, damit die Fürsorgepflicht entsprechend erfüllt werden kann.
Das heißt, die Pädagog*innen unterstützen mit den Jugendlichen die landwirtschaftlichen Prozesse, sind jedoch nicht für die Prozesse an sich verantwortlich.
Weiterhin sollte der menschliche und lebenskulturelle Mehrwert den größten Antrieb für einen Betrieb darstellen, ihre Landwirtschaft „sozial“ zu gestalten.
Denn die finanzielle Anerkennung dieser Arbeit, stellt bei guter Verteilung lediglich die Mittel für die Qualität der Arbeit an sich da.
Das bedeutet, es stellt die Mittel für Mitarbeiter*innen zum Leben dar und ist nicht als Gewinn für den Betrieb zu erwirtschaften. Die Zeit, welche innerhalb der Maßnahme auf dem Betrieb geholfen wird, ist die Arbeitsentlastung für den Betrieb.
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3. Voraussetzungen, welche Sie als Landwirt*in, die anderen Hofbewohner*innen und die Struktur des Betriebes mitbringen sollte
Es braucht regelmäßige Supervisionen für Pädagog*innen und Arbeitsanleiter*innen.
Auf dem Betrieb muss sich ein separater Wohnraum sowohl für den/die Jugendliche*n, als auch für den/die Sozialpädagog*in finden lassen. Die räumlichen Verhältnisse sollten demnach Rückzugsmöglichkeiten, aber auch Gemeinschaftsräume bieten können.
Auf dem Betrieb bzw. in der Nähe, sollten sich klare Strukturen aber auch vielfältige Erholungs- und Bewegungsangebote (z.B. Wandern, Sport, Kreativität, abwechslungsreiches Essen, Kultur, Begegnung mit Menschen) finden lassen.
Alle Hofbewohner*innen sollten Zeit und Interesse (auch außerhalb der Arbeitszeiten) an der Begegnung mit Menschen haben und offen gegenüber individuellen Lebenswegen sein.
Innerhalb der Region ist es von Vorteil über ein gutes Netzwerk aus verschiedenen Professionen, sozialen Trägern als Partnern und Gleichgesinnten zu verfügen, um dadurch auf möglichst vielfältige Tätigkeiten (bzw. auch Lernfelder) zurückgreifen zu können.
Es bedarf einer guten Zusammenarbeit mit Institutionen, wie dem Jugendamt, für eine Akquise, Betreuung und Weiterversorgung der Jugendlichen.
4. Finanzierungsmöglichkeiten
Finanziert wird diese pädagogische Form in der Regel vom zuständigen Jungendamt, welches den Entgeltbetrag an den sozialen Träger auszahlt und dieser den Anteil vom Betrag an die Pädagog*innen vor Ort weiterleitet.
Grundlage für die Vergütung sind Leistungs-, Qualitätsentwicklungs- und Entgeltvereinbarungen.
Es können auch Pflegeaufträge und Fachleistungsstunden ausgezahlt werden, welche individuell mit dem Amt ausgehandelt werden.
5. An wen kann ich mich wenden?
Der wichtigste Ansprechpartner wäre ein anerkannter Träger der Freien Jugendhilfe, welcher ISE – Maßnahmen auf dem Land aber auch im Ausland anbietet.
Dies müssen nicht die örtlich zuständigen Jugendhilfeträger sein, denn ISE - Maßnahmen können über die Bundesländergrenzen hinweg koordiniert werden und können d
Der Kostenträger ist in jedem Falle das Jugendamt.
Das Landesjugendamt ist für die Erteilung der Betriebserlaubnis zuständig.